BKA-Gesetz: Vermittlungsausschuss angerufen
Berlin/dpa. - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch im Streit über das BKA-Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Die neuen Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) zur Terrorbekämpfung waren am Freitag im Bundesrat gescheitert.
Union und SPD hatten in der Nacht zum Mittwoch nach einem neuen Kompromiss gesucht, der endgültig aber erst im Vermittlungsausschuss gefunden und beschlossen werden kann. Ohne Zustimmung des Bundesrates kann das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz nicht in Kraft treten.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), Innenpolitiker beider Koalitionsfraktionen und Vertreter der Länder hatten sich vor dem Vermittlungsverfahren auf Änderungen am Gesetzestext verständigt. Nach dem der Deutschen Presse-Agentur dpa vorliegenden Papier wird ersatzlos gestrichen, dass der BKA-Präsident im Eilfall eine Online-Durchsuchung auch ohne vorherige richterliche Entscheidung anordnen kann.
Auch die Auswertung der erhobenen Daten soll nun immer «unter der Sachleitung des anordnenden Gerichts» stehen. Ferner wurde einige Formulierungen präzisiert, um die Kompetenzen des BKA klar abzugrenzen. Nicht geändert werden soll das eingeschränkte Zeugnisverweigerungsrecht für Anwälte, Ärzte und Journalisten.
Ein führender Sozialdemokrat ging davon aus, dass alle SPD- Landespolitiker diesem Kompromiss zustimmen werden. Verweigert sich im Bundesrat nur ein von der SPD mitregiertes Land, gibt es keine Mehrheit. FDP, Grüne und Linke wollen in den von ihnen mitregierten Ländern weiterhin auf eine Ablehnung drängen. Diese Länder haben 34 der insgesamt 69 Stimmen.