Bildungswesen Bildungswesen: Keine einheitliche Regel über Kopftuch-Tragen

Darmstadt/Berlin/dpa. - An den deutschen Schulen wird es voraussichtlich keine einheitlichen Vorschriften über das Tragen von Kopftüchern geben. Am Rande der Konferenz der Kultusminister (KMK) in Darmstadt sagte deren Vizepräsidentin Doris Ahnen (SPD/Rheinland- Pfalz) am Donnerstag, sie rechne nicht mit einer bundeseinheitlichen Regelung. Die Probleme seien in den Bundesländern unterschiedlich.
Das Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Konferenz besprochen. Karlsruhe hatte den Ländern freigestellt, muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern zu verbieten, wenn sie dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen. Mehrere Länder haben dies bereits angekündigt.
Eine gesetzliches Verbot muss nach Auffassung des Parlamentarischen Geschäftsführers der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, auch für andere religiöse Kleidungsstücke wie die jüdische Kippa oder das christliche Ordenshabit gelten. Nach dem höchstrichterlichen Spruch müssten für alle die gleichen Spielregeln gelten. Eine umfassende Verbannung jeglicher religiöser Symbole und Kleidungsstücke aus dem Unterricht und dem öffentlichen Dienst sei aber in einer weltoffenen Gesellschaft das falsche Signal.
Die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck (Grüne), hatte sich in einem Schreiben an die KMK gegen ein Kopftuch- Verbot ausgesprochen. «Dieser Weg birgt die Gefahr, gesellschaftliche Integration eher zu verhindern als sie zu fördern. Sollten sich die Länder für eine Neubestimmung religiöser Bezüge in der Schule entscheiden, «so ist die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ein Gebot integrationspolitischer Klugheit», mahnte Beck. Werde mit mit zweierlei Maß gemessen, sei eher eine Verschärfung religiös- kultureller Konflikte befürchten.
Die kirchenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Marita Sehn, wandte sich dagegen, den Schulunterricht mit religiösen Symbolen zu befrachten. «Wenn eine Lehrerin aus religiösen Gründen nicht auf das Kopftuch verzichten mag, dann sollte sie sich fragen, ob sie tatsächlich in der Lage ist, unsere Kinder im Sinne unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu erziehen.»