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Bildung Bildung: Klage gegen Studiengebühren gescheitert

29.04.2009, 06:49

Leipzig/dpa. - Es damitwies eine Klage von Studenten der Universität Paderborn ab, die dieGebühren in einem Musterprozess kippen wollten. Das nordrhein-westfälische Landesgesetz zu den Studiengebühren verstoße weder gegendas Grundgesetz noch gegen den völkerrechtlich bedeutsamen UN-Solidarpakt, urteilten die obersten deutschen Verwaltungsrichter.

Studienbeiträge bis zu 500 Euro pro Semester werden seit 2006/2007in sechs Bundesländern erhoben. Hessen hat die heftig umstrittenenGebühren wieder abgeschafft.

Unbestritten sei, dass die Gebühren für etliche Studenten eineerhebliche finanzielle Belastung mit sich brächten, erklärte derVorsitzende Richter des 6. Senats, Franz Bardenhewer. Auch dernordrhein-westfälische Gesetzgeber habe einkalkuliert, «dassallgemeine Studiengebühren abschreckende Wirkung» etwa beiAbiturienten aus einkommensschwachen oder bildungsfernen Schichtenentfalten können.

Entscheidend sei aber, dass Nordrhein-Westfalen gegengesteuerthabe und weniger betuchte Studenten verzinsliche Darlehen zurFinanzierung der Gebühren erhalten können. Damit verstoßen dieStudiengebühren nicht gegen das grundgesetzlich garantierte Recht derfreien Berufs- und Ausbildungswahl. Die Zinslast, die sich aus denDarlehen ergebe, sei «noch» akzeptabel.

Der Studenten hatten auch Hoffnungen in den UN-Solidarpaktgesetzt, dem Deutschland vor Jahrzehnten beigetreten ist. Darin seigeregelt, dass ein Hochschulzugang allein von der Befähigung einesStudienbewerbers abhängig gemacht werden dürfe, hatte der Kläger-Anwalt Wilhelm Achelpöhler in der Verhandlung erklärt. «Da steht ebennicht Befähigung und Geldbeutel, da steht nur Befähigung.» LautBundesverwaltungsgericht gibt es bei der Auslegung der Bestimmungenaber «beträchtliche Spielräume».

«Das ist bedauerlich. Wir hätten uns natürlich ein anderesErgebnis gewünscht», sagte der Vorsitzende des AllgemeinenStudentenausschusses der Uni Paderborn nach der Urteilsverkündung.Anwalt Achelpöhler hatte angekündigt, notfalls vor dasBundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen zu wollen. Zwar müsseerst das Urteil geprüft werden. Aber: «Grundsätzlich wollen wir alleMöglichkeiten ausschöpfen.»