Bewertung Bewertung: Was ist ein Restrisiko?
Halle (Saale)/MZ. -
In der Debatte über die Sicherheit der Kernenergie sprechen Politiker nach dem Reaktorunglück von Fukushima von einer Neubewertung des so genannten Restrisikos. Der Begriff wurde 1978 vom Bundesverfassungsgericht in einem Urteil zum Schnellen Brüter von Kalkar geprägt. Um zu einer neuen Bewertung des Kernkraft-Risikos zu kommen, müsste die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Unfalls mit Kernschmelze eingeschätzt werden. Diese liegt derzeit bei Reaktoren vom Typ Biblis B bei einem Unfall in 33 000 Betriebsjahren - wobei dieser Unfall auch schon im kommenden Monat eintreten kann.
Bei der Überprüfung der 17 deutschen Atommeiler sollen die Experten daher herausfinden, ob die Wahrscheinlichkeit komplexer Störfälle wie in Japan richtig eingeschätzt wurde und die Anlagen über Sicherungssysteme verfügen, um Kernschmelzen in solchen Fällen zu verhindern.