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Betrug bei Sozialleistungen Betrug bei Sozialleistungen: Bundesagentur lehnt Generalverdacht gegen Türken ab

23.12.2005, 15:01
Hauptsitz der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. (Foto: dpa)
Hauptsitz der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. (Foto: dpa) dpa/dpaweb

Nürnberg/Stuttgart/dpa. - Das Blatt hatte berichtet, der Bundesrechnungshof werfe der BA in einer so genannten Prüfmitteilung vor, sie habe in rund 20000 Fällen einen Abgleich mit den Empfängern von Arbeitslosenhilfe verweigert. Fahnder hätten darum gebeten, eine Liste mit Inhabern von Bankkonten in der Türkei mit Leistungsempfängern zu vergleichen. Nach Ansicht der Fahnder könnten so viele Missbrauchsfälle aufgedeckt werden, bei denen Auslandsvermögen verschwiegen wurde.

Ein BA-Sprecher betonte, der Bundesbehörde sei ein solcherDatenabgleich gesetzlich untersagt. Man könne nicht zehntausendeMenschen, die ein Konto in der Türkei besäßen, unter einenGeneralverdacht stellen, sagte der Sprecher. «Diese Rechtsauffassung hat auch der Bundesdatenschutzbeauftragte bestätigt», unterstrich er.

Der BA-Sprecher räumte allerdings ein, dass in Unkenntnis derRechtslage baden-württembergische Arbeitsagentur-Mitarbeiter zunächst in geringem Umfang einen Datenabgleich zugelassen hätten. Erst als die Anfrage für einen Massendatenabgleich gekommen sei, habe die BA den Vorgang gestoppt. Bei den bis dahin Überprüften sei man aber lediglich in vier Prozent der Fälle auf Missbrauch gestoßen.