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Bericht Bericht: Mehr Geld für Kinder und bei Hartz-IV

19.11.2008, 16:40

Berlin/dpa. - Familien mit Kindern und Hartz-IV-Haushalten winktmehr Geld. Das geht aus dem aktuellen Existenzminimumbericht hervor,den das Bundeskabinett am Mittwoch zur Kenntnis nahm. Danach soll derjährliche Steuerfreibetrag für Kinder vom kommenden Jahr an auf je6024 Euro angehoben werden von bisher 5808 Euro. Zudem können auchdie gut sieben Millionen Empfänger von Arbeitslosengeld II undSozialhilfe 2009 und 2010 mit mehr Geld rechnen. Nach der Prognosedes Finanzministeriums zeichnet sich eine Anhebung des sogenanntenRegelsatzes um 1,9 und 2,3 Prozent im Jahresdurchschnitt ab.

Für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt nach der Prognose derRegelsatz 2009 von derzeit durchschnittlich 349 auf 356 Euromonatlich, 2010 auf 364 Euro. Der Durchschnittsbetrag für Paareerhöht sich demnach von 628 auf 640 Euro im nächsten und auf 655 Euroim übernächsten Jahr. Die Anhebung hängt von der Entwicklung derBruttolöhne ab und ist an die Anpassung der Renten gekoppelt.

Der Kinderfreibetrag soll 2009 auf 3 864 Euro steigen. Diesteuerlichen Freistellungen aus Kinderfreibetrag sowie dem Freibetragfür den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf belaufensich so auf zusammen 6024 Euro. Das Kindergeld wird für das erste undzweite Kind um je 10 Euro auf 164 Euro steigen, für das dritte Kindum 16 Euro auf 170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder um je 16Euro von 179 Euro auf 195 Euro monatlich.

Der Bericht dämpft jedoch Hoffnungen auf Entlastung allerArbeitnehmer durch eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags.Aus Verfassungsgründen ist eine Erhöhung des Freibetrages vonderzeit 7664 Euro nicht zwingend notwendig. Die Politik kann aberEntlastungen - je nach Finanz- und Konjunkturlage - beschließen.

Im Existenzminimumbericht untersucht die Regierung alle zweiJahre, wie sich die Kosten für Ernährung, Kleidung, Hausrat, Mieteund Heizung entwickelt haben. Die Ausgaben für diesen Mindestbedarfsind vor dem Zugriff des Fiskus geschützt. Steigen die Kosten, müssendie Freibeträge angehoben werden. Ein steuerfreies Existenzminimumauch der Kinder wird durch Freibeträge oder das Kindergeld umgesetzt.