Keine Einigkeit Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten

Berlin - Die Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen mehrheitlich beschlossen. Das Verbot gelte bundesweit, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur in Berlin am Mittwoch aus Teilnehmerkreisen nach einer Schaltkonferenz der Chefs der Staatskanzleien der Länder mit Kanzleramtschef Helge Braun (CDU). Darin sollte es angesichts teils unterschiedlicher Regelungen um einen einheitlichen Rahmen gehen.
Allerdings gibt es keine einheitliche Regelung. Thüringen schließt sich einem allgemeinen Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Corona-Risikogebieten nach Angaben der Landesregierung nicht an. Neben Thüringen gaben Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen jeweils unterschiedliche Protokollerklärungen ab.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) teilte für sein Land mit, dass Urlauber aus innerdeutschen Corona-Hotspots ohne negativen Corona-Test von diesem Donnerstag an nicht mehr in bayerischen Hotels und Gaststätten übernachten dürfen. Das Beherbergungsverbot soll demnach für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen gelten. Die genauen Gebiete müssen noch vom bayerischen Gesundheitsministerium benannt werden.
Lässt sich Beherbergungsverbot mit Corona-Test umgehen?
Söder erklärte, dies bedeute „eine Testpflicht de facto für Urlauber, die aus Risikogebieten nach Bayern kommen“. Denn wer einen aktuellen, negativen Corona-Test vorweisen kann, darf auch weiterhin in Hotels in Bayern übernachten. Tests müssen Reisende aber in der Regel aus eigener Tasche bezahlen, wenn sie keine Krankheitsanzeichen haben.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff sprach sich für einheitliche Regeln aus. Es sollte möglichst bundesweit das Gleiche gelten, sagte der CDU-Politiker am Mittwoch. Haseloff will kommenden Dienstag mit dem schwarz-rot-grünen Kabinett besprechen, ob und wie die Regeln zu Quarantäne und Beschränkungen verändert werden müssen.
Beherbergungsverbot für Risikogebiete gilt in Sachsen-Anhalt längst
Durch das bundesweit einheitliche Beherbergungsverbot für Menschen aus innerdeutschen Corona-Hotspots ändert sich in Sachsen-Anhalt nichts. Das Land hatte bereits Ende Juni verfügt, dass Hotels, Herbergen und Campingplätze niemanden beherbergen dürfen, der aus einer Kommune kommt, in der die Grenze von 50 Infektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche überschritten ist. Ausnahme: Die Reisenden können einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen.
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erklärte, innerdeutsche Testpflichten und Beherbergungsverbote seien wenig sinnvoll. „Wir werden bald so viele betroffene Regionen haben dass die Regel kaum umsetzbar, geschweige denn kontrollierbar ist.“ Zudem müssten Angebote in Deutschland erhalten bleiben, gerade um zu verhindern, dass Deutsche in ausländische Hochrisikoregionen reisen.
Beherbergungsverbot gilt bereits für Teile von Berlin
Wegen Quarantäneauflagen für Einreisende aus einigen Kommunen und Berliner Stadtbezirken mit hohen Infektionszahlen war zuletzt vor allem Schleswig-Holstein in die Kritik geraten. Auch die Regelung in Rheinland-Pfalz wirkt ähnlich. Beide Landesregierungen zeigten sich kompromissbereit, zu einem bundesweit einheitlichen Rahmen zu kommen.
Kanzleramtschef Braun hatte ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern angemahnt. Bei Zweifeln, dass in manchen Gebieten alles Erforderliche getan werde, verstehe er, dass Länder mit niedrigem Infektionsgeschehen versuchten, sich vor einer Ausbreitung zu schützen, sagte Braun der „Bild“ (Mittwoch). „Das ist nachvollziehbar, aber kann nur eine Behelfsmaßnahme sein, die ihrerseits viele Probleme hervorruft.“
Zentrales Kriterium beim Krisenmanagement ist, ob es in einer Region mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gibt. Anhand dieser Schwelle stuft die Bundesregierung auch andere Staaten als „Risikogebiete“ für deutsche Urlauber ein. Im Inland haben Bund und Länder vereinbart, dass ab dieser Marke in „besonders betroffenen Gebieten“ örtliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden. (dpa)