Behandlungsfehler Behandlungsfehler: Ringen um Entschädigungsfonds für Opfer
Berlin/MZ. - "Er sichert eine schnelle Hilfe für die Betroffenen und könnte auch dazu beitragen, jahrelange Gerichtsprozesse mit unsicherem Ausgang zu vermeiden", begründete Zöller seine Idee. Als Vorbild nannte er den Wiener Entschädigungsfonds. Finanzieren wollte der CSU-Politiker den Fonds aus Beiträgen von Ärzten und Patienten sowie der Haftpflichtversicherer.
Doch der Vorschlag verschwand schnell in der Schublade. Vor allem die Versicherer machten Zöller klar, dass sie den Plan mit allen Mitteln bekämpfen werden. Schadenersatz ja, aber nur dann, wenn ein Behandlungsfehler eindeutig bewiesen wurde - von diesem Prinzip wollten die Versicherer nicht abweichen. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) unterstützte die Assekuranzen. Im Entwurf des Patientenrechtegesetzes, den er Anfang des Jahres mit Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorlegte, kommt ein Fonds daher nicht vor.
Zöller bekam aber die Unterstützung seiner Parteikollegen. Die Gesundheitspolitiker der Unions-Bundestagsfraktion beschlossen, die Einrichtung einer Stiftung zu prüfen, die Betroffenen in Härtefällen schnell und unbürokratisch hilft. Dabei sollen auch Fälle einbezogen werden, in denen Ärztefehler wahrscheinlich, jedoch letztendlich nicht gerichtsfest nachweisbar sind. "Diese Hilfe würde somit nicht auf einem Rechtsanspruch beruhen, sondern Betroffene, die in einer aus dem Schaden entstandenen schwierigen Lebenslage sind und schnell finanzielle Hilfe brauchen, unterstützen", heißt es in dem Beschluss. Über die Finanzierung schweigt sich die Union allerdings aus.
Auch Grüne, Linkspartei und SPD fordern die Einrichtung eines Entschädigungsfonds, wobei die Sozialdemokraten bereits sehr konkrete Vorstellungen haben, die sich am Wiener Modell orientieren. Nach dem SPD-Vorschlag soll der Fonds dann eintreten, wenn es keinen sicheren Nachweis der Schadensursache oder des Verschuldens gibt oder eine seltene und unbekannte Komplikation auftritt. Eine Entschädigung plant die SPD auch, wenn absehbar ist, dass die Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches unzumutbar lange dauern würde. Die jährlichen Kosten werden auf 60 Millionen Euro geschätzt. Die Summe will die SPD durch Beiträge der Haftpflichtversicherer, der Kliniken, der Patienten und aus Steuermitteln decken. Zu einer Höherbelastung der Patienten soll es aber nicht kommen: Deren Anteil soll aus der Zuzahlung für einen Klinikaufenthalt von zehn Euro pro Tag abgezweigt werden. Die Länder schlossen sich der Forderung nach einem Fonds an, der Bundesrat verlangte die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Doch Bahr und Leutheusser-Schnarrenberger blieben sich treu und lehnten erneut ab.