«Backofen-Affäre» «Backofen-Affäre»: Bewährungsstrafe für Ex-Minister Zimmermann

Potsdam/dpa. - Brandenburgs Ex-Agrarminister Edwin Zimmermann (SPD) ist in der so genannten «Backofen-Affäre» wegen Betrugs und Untreue am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Sein ehemaliger Büroleiter Joachim Domeratzky wurde vom Landgericht Potsdam zu einer Geldstrafe von 7000 Euro verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer 1997 zu Gunsten einer Schaubäckerei auf Zimmermanns Familienhof in Schöna-Kolpien (Teltow-Fläming) Dokumente zur Bewilligung von EU-Fördergeldern manipulierten. In das einstige Projekt zur Arbeitsbeschaffung (ABM) flossen umgerechnet rund 250 000 Euro. Zimmermann hatte wegen der Affäre im November 1997 sein Ministeramt aufgegeben.
Der SPD-Politiker sei bei der Förderung des Projektes «regellos und mit krimineller Energie» vorgegangen, begründete der Vorsitzende Richter der 2. Strafkammer, Klaus Przybilla, das Urteil. Das an sich lobenswerte Ziel, ABM-Kräften in einer strukturschwachen Region Arbeit zu verschaffen, sei vor allem durch das Verschulden des damaligen Agrarministers nicht erreicht worden. Vielmehr seien wie bei anderen Vorhaben in der Mark Steuergelder «in den märkischen Sand» gesetzt worden, sagte der Richter.
Zimmermann hätten «unkritische und willfährige» Mitarbeiter unterstützt, allen voran der zweite Angeklagte Domeratzky, sagte der Richter. Sie halfen nach Überzeugung des Gerichts, für das Projekt nachträglich die Akten zu manipulieren. Laut Staatsanwaltschaft wurde ein Antrag auf EU-Förderung rückdatiert, weil er vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt sein musste. Mit einer 80-prozentigen Förderung sei die Schaubäckerei völlig überdimensioniert ausgefallen, befand das Gericht.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den 55-jährigen Zimmermann eine 16-monatige Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Zahlung von 5000 Euro gefordert. Für seinen 50 Jahre alten Ex-Bürochef hatte die Anklage zehn Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 2000 Euro verlangt. Die Verteidigung hatte jeweils auf Freispruch plädiert. In einem ersten Prozess waren die beiden Männer im Februar 2002 freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte dieses Urteil aufgehoben und das Verfahren an eine andere Kammer des Potsdamer Landgerichts zurückverwiesen.