Auschwitz-Prozess in Detmold Auschwitz-Prozess in Detmold: Angeklagt wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen
Die späte juristische Aufarbeitung des Massenmords im Konzentrationslager Auschwitz wird ab diesem Donnerstag vor dem Landgericht Detmold fortgesetzt. Angeklagt ist der 94 Jahre alte Reinhold Hanning, der als Mitglied der Wachmannschaft in Auschwitz in der Zeit vom Januar 1943 bis Juni 1944 Beihilfe zum Mord an mindestens 170.000 Menschen geleistet haben soll. An dem Verfahren beteiligen sich 38 Nebenkläger aus Ungarn, Israel, den USA, Kanada, Großbritannien und Deutschland.
Bereits im Juli vergangenen Jahres hatte das Landgericht Lüneburg nach einem weltweit Aufsehen erregenden Prozess den 94 Jahre alten Oskar Gröning zu vier Jahren Freiheitstrafe verurteilt. Gröning war in Auschwitz vor allem damit beauftragt, den aus Ungarn ins Konzentrationslager verschleppten Juden das Geld abzunehmen, doch hatte er auch mehrfach an der „Rampe“ Dienst geleistet, wo die eingetroffenen Gefangenen zur sofortigen Vernichtung in den Gaskammern selektiert wurden.
Selektion der Verschleppten überwacht
Nach Ansicht des Landgerichts hatte Göring Beihilfe zum Mord geleistet, „indem er das insgesamt auf Tötung ausgerichtete System des Konzentrationslagers fortlaufend unterstützte“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sowohl die Verteidigung Grönings als auch Nebenkläger haben Revision eingelegt.
Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft hat auch der frühere SS-Unterscharführer Reinhold Hanning aus Lage (Kreis Lippe) im Rahmen regelmäßiger Bereitschaftsdienste bei der Ankunft von Gefangenentransporten im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau die Selektion der Verschleppten überwacht. Doch habe seine Aufgabe als Angehöriger des SS-Totenkopfsturmbanns vor allem in der Bewachung des so genannten Stammlagers bestanden. Deshalb wirft ihm die Anklage auch Beihilfe an den im Stammlager begangenen Morden - unter anderem Erschießungen im Hof neben dem Lagergefängnis – vor.
Hanning gesundheitlich schwer angeschlagen
Wie bereits der Prozess gegen Gröning wird auch das Verfahren gegen Hanning durch den schlechten Gesundheitszustand und das hohe Alter des Angeklagten verzögert. Das Landgericht hat bisher bis zum 20. Mai zwölf Verhandlungstage angesetzt, an denen Hanning wegen eingeschränkter Verhandlungsfähigkeit jeweils lediglich zwei Stunden vor Gericht stehen wird.
Wenige Wochen nach dem Prozess gegen Hanning soll vor dem Landgericht Neubrandenburg ein Verfahren gegen den inzwischen 95 Jahre alten früheren SS-Unterscharführer Hubert Zafke beginnen, der ebenfalls in Auschwitz Dienst geleistet hatte. Ihm wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen vorgeworfen. Ob der Prozess wie geplant am 29. Februar beginnt, ist allerdings offen. Denn sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Anwalt eines Nebenklägers haben Befangenheitsanträge gegen das Gericht gestellt: Sie vermuten, dass das Gereicht eine Einstellung des Verfahrens anstrebt.
Ab dem 13. April muss sich ein ehemaliger SS-Sturmmann, der ebenfalls in Auschwitz eingesetzt war, vor dem Landgericht Hanau verantworten. Weil der Angeklagte zur Tatzeit erst 19 Jahre alt war, findet der Prozess vor einer Jugendkammer statt. Wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 260.000 Fällen steht in diesem Frühjahr voraussichtlich auch eine heute 92 Jahre alte ehemalige Funkerin der Kommandantur des Konzentrationslagers Auschwitz vor dem Kieler Landgericht – auch sie muss sich, weil sie zur Tatzeit erst 20 Jahre alt war, vor der Großen Jugendstrafkammer verantworten.