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Aufbau Ost Aufbau Ost: Grüne nehmen Ost-Länder wegen Solidarpaktgeld ins Visier

06.02.2005, 20:52

Berlin/dpa. - Mit empfindlichen Sanktionen wollen die Grünen nacheinem Zeitungsbericht die Zweckentfremdung von Solidarpakt-Gelderndurch die neuen Bundesländer stoppen. Sichergestellt werden soll dasmit einem «Gesetz über die Verwendung und Kontrolle der Finanzmitteldes Solidarpaktes II», geht aus einem der Zeitung «Die Welt» (Montag)vorliegenden Strategiepapier der Grünen-Bundestagsfraktion hervor.

Das Papier sei am Wochenende den zuständigen Bundesministerien(Finanzen, Wirtschaft, Verkehr) und dem Kanzleramt zugeleitet worden,schreibt das Blatt. Besonders Finanzminister Hans Eichel (SPD) hattezuletzt heftig kritisiert, dass die neuen Bundesländer - bis aufSachsen - ihre Zuweisungen nicht für Investitionen, sondern für dasStopfen von Haushaltslöchern eingesetzt hätten.

Um einen effizienten Mittel-Einsatz zu gewährleisten, wollen dieGrünen mit ihrer Gesetzesinitiative ein mehrstufiges Verfahrenverankern. Eine unabhängige Gutachterkommission soll künftigeinschreiten, sobald die Fehlverwendung der Solidarpakt-Gelder ineinem Ost-Land die Marke von 10 Prozent überschreitet. In diesem Fallwerden der entsprechenden Landesregierung Handlungsempfehlungenerteilt.

Bleibt es trotzdem bei der Zweckentfremdung, sollen Sanktionenverhängt werden, und zwar vom Bundesfinanzhof. Dieser würdeermächtigt, drakonische Strafen zu verhängen. Er könnte dieRückerstattung nicht aufbaugerecht eingesetzter Bundesmittelinklusive eines Zinsaufschlags verlangen und Geldbußen aussprechen.

Ferner wollten die Grünen den Solidarpakt in einem Punkt neujustieren, schreibt die Zeitung. «Für die ausgereichten Mittel wirdeine Zweckbindung eingeführt», heißt es laut Fraktionskonzept. DieOst-Länder sollten verpflichtet werden, eine langfristige Planungvorzulegen, die jährlich fortgeschrieben werden müsse.

Der baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU)sagte der «Welt», es bedürfe keiner gesetzlichen Neuregelung. «Wennes Fehlentwicklungen gibt, muss dies im Finanzplanungsrat erörtertwerden.»