Ärztliche Honorare Ärztliche Honorare: Die Kopfpauschalen der Krankenkassen
Halle/MZ. - Martin Wenger, stellvertretenderHauptgeschäftsführer der KV erläutertdie Kopfpauschalen:
"Jede Krankenkasse zahlt 'ihre' eigene Kopfpauschalean die KV. Allein im ersten Quartal des Jahres2004 wurden für 268 BetriebskrankenkassenKopfpauschalen für Versicherte, die in Sachsen-Anhaltwohnen, mit der KV abgerechnet. Allerdingsist nur die Höhe der Kopfpauschalen der Krankenkassenfür die Vergütung der Ärzte rechnerisch relevant,die hier einen größeren Anteil Versicherterhaben.
Von den Betriebskrankenkassen des LandesverbandesOst haben drei ihren Sitz in Sachsen-Anhalt.Sie haben naturgemäß im BKK-System die meistenVersicherten im Land. Von diesen drei habenzwei eine niedrigere Kopfpauschale als dievom Sprecher des Landesverbandes-Ost der BKKgescholtene AOK (siehe MZ gestern). Die möglicheTeilung der Honorierung der Ärzte in Primär-und Ersatzkassenbudgets ist auf Bundesebenevon allen Spitzenverbänden der Krankenkassenund den Vertretern der Ärzte beschlossen worden.Wenn der Landesverbandes Ost jetzt von Sippenhaftspricht, ist das nicht nachvollziehbar - insbesondereweil auch er mit der Honorarverteilung ab1. Juli in Sachsen-Anhalt einverstanden zeichnete."