Arbeitslosengeld II Arbeitslosengeld II: Wird eine Witwenrente auf das Einkommen angerechnet?
Frage: Ich beziehe Arbeitslosengeld, habe einen kleinen Nebenverdienst und eine Witwenrente. Wird das beim Arbeitslosengeld II auf das Einkommen angerechnet?
Die Landesarbeitsagentur antwortet: Nebenverdienst und Witwenrente sind Bestandteil des Einkommens und deshalb bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II zu berücksichtigen. Allerdings sind vom zu berücksichtigenden Einkommen bestimmte Beträge absetzbar, zum Beispiel Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, angemessene Beiträge zu öffentlichen und privaten Versicherungen (Hausrat- und Diebstahlversicherung, private Haftpflichtversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung und ähnliches), die Riester-Rente sowie Werbungskosten. Um einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit zu schaffen, auch wenn davon der Lebensunterhalt nicht voll bestritten werden kann, sind auch hier bestimmte Freibeträge vorgesehen. So ergibt sich z. B aus einem Bruttoverdienst bis zu 400 Euro ein Freibetrag von 15 Prozent aus dem hierauf entfallenden Nettoeinkommen, der nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird.