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Arbeitslosengeld II Arbeitslosengeld II: Korrektur oder Konkretisierung? - Spielraum bei Hartz IV

11.08.2004, 13:00

Berlin/dpa. - Von Nachbesserungen oder Korrekturen will dieBundesregierung nicht reden, höchstens von Konkretisierungen undDetails: Tatsache ist, dass die Zusammenlegung von Arbeitslosen- undSozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (Alg II) beschlossen und alsGesetz im Dezember 2003 verabschiedet worden ist. Weder Regierungnoch Opposition wollen das Gesetzespaket noch einmal aufschnüren.Dennoch gibt es Spielraum. Zu den Punkten, die sich auf demVerordnungswege regeln lassen, gehören unter anderem:

- Der AUSZAHLUNGSTERMIN: Der Termin für die erstmalige Auszahlung desneuen Alg II für die bisherigen Bezieher von Arbeitslosenhilfe istnoch nicht abschließend festgelegt. Die Kritik wendet sich dagegen,dass die bisherige Arbeitslosenhilfe letztmalig Ende Dezember 2004ausgezahlt wird, das neue Alg II aber erst Anfang Februar 2005.Wirtschaftsminister Wolfgang Clement beharrt bisher darauf, dass essich nicht um eine «Zahlungslücke» handelt, sondern nur um eineVerzögerung um wenige Tage.

- Auch die VERMÖGENSANRECHNUNGEN für die künftigen Alg-II-Empfängerzählen zu den noch veränderbaren Regelungen: Die Anrechnung oder garAuflösung einer Ausbildungsversicherung auf den Kinderzuschuss istnicht zwingend. Auch die Freigrenzen bei Kindersparbüchernkönnten neu gefasst werden. Denkbar ist eine Stufenregelung zwischendem Spar-Freibetrag für unter 15-Jährige (750 Euro) und dem fürJugendliche über 15 Jahren (4850 Euro).

- Auch bei den HÄRTEFALL-REGELUNGEN gibt es Definitionsspielraum: Sokönnte man bei Alg-II-Beziehern mit sehr ungünstigen RentenbiografienAltersvorsorge-Vermögen großzügiger anrechnen. Auch dieBerücksichtigung laufender Zahlungen bei der Bedürftigkeitsprüfung -etwa Vorsorgeaufwendungen - ließe sich großzügiger regeln.

- Bei den HINZUVERDIENSTMÖGLICHKEITEN von Langzeitarbeitslosen gibtes ebenfalls noch Gestaltungsspielraum. Jedoch stehen auch dieseVarianten unter dem Vorbehalt ihrer Bezahlbarkeit.