Arbeitslose Arbeitslose: Hessen fordert Änderung des Grundgesetzes
Wiesbaden/dpa. - Hessen besteht auf einer Grundgesetzänderung für die Neuordnung der Jobcenter. Das hat Ministerpräsident Roland Koch nach eigenen Angaben vom Dienstag an BundesarbeitsministerinUrsula von der Leyen (beide CDU) geschrieben.
Ohne hessische Zustimmung kann die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zu den Jobcentern nicht durch den Bundesrat bringen. «Das ist ein Stoppschild, und das ist auch so gemeint», sagte Koch in Wiesbaden.
Die von Kommunen und Arbeitsagenturen bislang praktiziertegemeinsame Betreuung der Hartz-IV-Empfänger muss Ende 2010 beendet werden: Das Bundesverfassungsgericht hatte dies als unzulässige Mischverwaltung in den 346 Jobcentern beanstandet. Nach den Vorstellungen von der Leyens sollen Kommunen und Arbeitsagenturen die rund 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher und ihre Familien künftig zwar unter einem Dach betreuen und dabei freiwillig kooperieren, jedoch wieder für getrennte Bereiche zuständig sein.
Koch erklärte dagegen, nur eine Grundgesetzänderung sei rechtlich tragfähig. Er sah einen «fundamentalen Dissens» zu den Plänen von der Leyens. Die hessische Entscheidung sei endgültig, schrieb er gemeinsam mit seinem Stellvertreter Jörg-Uwe Hahn (FDP) und dem hessischen Arbeitsminister Jürgen Banzer (CDU). Hessen werde nur einem Gesetz zustimmen, das die Jobcenter wie die Optionskommunen im Grundgesetz verankert. Diese Kommunen betreuen Langzeitarbeitslose in eigener Regie.