Anschläge vom 11. September 2001 Anschläge vom 11. September 2001: Verurteilter Mounir el Motassadeq wird wieder festgenommen

Karlsruhe/Hamburg/dpa. - «Er wurde um 19.20 Uhr in seiner Hamburger Wohnung ohne jede Komplikation festgenommen», hieß es aus Polizeikreisen. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hatte davor an seiner Entscheidung festgehalten, Motassadeq zunächst auf freiem Fuß zu lassen. Nun sitzt er in Untersuchungshaft.
Das Karlsruher Gericht hatte Motassadeq am Donnerstagrechtskräftig wegen Beihilfe zum vielfachen Mord und Mitgliedschaftin einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Danach hat derMarokkaner den Hamburger Selbstmordpiloten vom 11. September 2001geholfen. Der BGH begründete seine Entscheidung über die Haft nachAngaben der Bundesanwaltschaft am Freitag mit der rechtskräftigenVerurteilung und der Tatsache, dass Motassadeqs Familie nach Marrokkoausgereist sei. Daraus ergebe sich eine erhöhte Fluchtgefahr.
Im Gegensatz dazu hatten die Hamburger Richter keine Fluchtgefahrgesehen. Motassadeq war vom OLG im Vorjahr zu sieben Jahren Haftverurteilt worden. Auf Anweisung des BGH soll dieses Strafmaß jetztrevidiert werden.
Die Karlsruher Anklagebehörde hat am Donnerstag unmittelbar nachder Urteilsverkündung die Inhaftierung beantragt und - als der Antragam Abend abgelehnt wurde - noch in der Nacht zum Freitag eineBeschwerde vorbereitet. Motassadeqs Anwalt Ladislav Anicicversicherte aber gegenüber «Spiegel Online», sein Mandant wolle sichnicht absetzen.
Das OLG hatte in seiner Entscheidung, Motassadeq weiterhinHaftverschonung zu gewähren, zwar eingeräumt, dass es einen erhöhten«Fluchtanreiz» gebe. Allerdings habe Motassadeq bislang alle Auflagenbefolgt. «Eine Verschärfung der Meldeanweisung reicht aus, um derFluchtgefahr wirksam zu begegnen», heißt es in einer Erklärung desOLG. Nach dpa-Informationen wurde Motassadeq allerdings von mehrerenPolizeibeamten in Zivil überwacht.
Das Hamburger Gericht berief sich bei seiner Entscheidung auch aufdas Bundesverfassungsgericht, auf dessen Geheiß Motassadeq am 7.Februar vorerst auf freien Fuß gesetzt worden war. Allerdings hattendie Karlsruher Richter ihre Entscheidung unter anderem damitbegründet, dass das damals noch nicht rechtskräftige Urteil gegenMotassadeq kein ausreichender Grund sei, die ihm gewährteHaftverschonung zu wiederrufen.