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Anti-Terrorgesetze Anonyme Kommunikation: Neue Anti-Terrorgesetze reduzieren Anonymität weiter

Von Steffen Könau 25.06.2016, 11:43
Ohne Proteste: Die Erweiterung der Befugnisse der Geheimdienste ging still vonstatten.
Ohne Proteste: Die Erweiterung der Befugnisse der Geheimdienste ging still vonstatten. dpa

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung ist nach Prüfung überzeugt gewesen. „Nachhaltigkeitsbezogen ist eine weiter verbesserte Verhütung insbesondere terroristischer Straftaten zu erwarten“, heißt es in einem Gutachten über das „Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“. Ein weiteres kleines Puzzlesteinchen, das es dem Bundestag ermöglicht, die Drucksache 18/8702 noch in dieser Woche abschließend zu beraten.

Obwohl es noch Anfang der Woche dicke Luft darum gegeben hatte. Bei einer Anhörung zu dem Gesetz hatten die Regierungsfraktionen die drei Präsidenten von Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und Bundespolizei als Experten geladen. Mit erwartbarem Ergebnis: Alle drei fanden die Pläne zur Verschärfung der Rechtslage gut. Zur Empörung der Opposition, die die Anhörung aus Protest gegen die aus ihrer Sicht nicht unabhängigen Experten verließ.

Eklat ohne Echo

Ein Eklat, der öffentlich wenig Echo fand. Aber Auswirkungen hatte: Eigentlich sollte bereits am Donnerstagabend, nach zehn anstrengenden Stunden Plenumsarbeit, unter Tagesordnungspunkt 14 über das neue Anti-Terrorrecht abgestimmt werden. Nach der Debatte um die Mietrechtsnovelle und vor der zum Breitbandausbau. Doch dann wurde die Abstimmung über den weitreichendsten Eingriff in das Grundrecht auf Informationsfreiheit seit der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung auf den Freitag verschoben - wo die Brexitaufregung die Abstimmung komplett überstrahlte.

Diesmal geht es nicht um Datenspeicherung ohne Verdacht, sondern um die Ausweitung der Befugnisse der Geheimdienste zur Überwachung der Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger. Hatte die Politik direkt nach der Snowden-Affäre, die ein ungeahntes Maß an grundgesetzwidriger Bespitzelung deutscher Staatsbürger bis hin zur Bundeskanzlerin offenbarte, noch versprochen, Kompetenzüberschreitungen und Spionagehilfe für befreundete Dienste beseitigen zu wollen, steht das neue Gesetz für das ganze Gegenteil.

Begriffe täuschen

Was illegal war, wird nun erlaubt. Was sich mit Kenntnis des Innenministeriums in einer rechtlichen Grauzone bewegte, soll nun unterm Bundeskanzleramt rechtssichere Handlungsweise sein.

Dabei täuschen die verwendeten Begriffe über den Inhalt. So beinhaltet die „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“, von der im Gesetzestext die Rede ist, alles andere als eine Regelung von Auslandsaufklärungseinsätzen.

Ganz im Gegenteil: Seit vielen Jahren schon hört der Bundesnachrichtendienst den deutschen Internet-Knoten DE-CIX ab, auf eigene Rechnung und für ausländische Partnerdienste. Da Abhöraktionen des Auslandsgeheimdiensts im Inland eigentlich unzulässig sind, wurden die Glasfaserkabel am DE-CIX in Frankfurt dazu eigens zum „virtuellen Ausland“ erklärt. Dagegen klagt der Betreiber des Internetknotens, wahrscheinlich vergebens, denn selbst wenn er vor Gericht recht bekäme, wäre der BND-Zugriff im Inland mit dem neuen Gesetz legal.

Kein sicherer Datenhafen

Der Antiterror-Kampf macht es möglich. Mussten bislang Genehmigungen für einzelne Überwachungsmaßnahmen in bestimmten Netzwerken beantragt und erteilt werden, öffnet das neue Gesetz die Tore weit. „Die Datenerhebung darf nur aus denjenigen Telekommunikationsnetzen erfolgen, die das Bundeskanzleramt zuvor durch Anordnung bestimmt hat“, heißt es.

Damit können nicht mehr nur einzelne Nummern, sondern komplette Telefonnetze belauscht werden. Wobei „komplett“ doch übertrieben ist, denn „das Bundeskanzleramt bestimmt den Anteil der auf diesen Telekommunikationsnetzen zu überwachenden Übertragungskapazität“, heißt es.

Mehr Spionage, weniger Schutz

Vom Willen, ein „No-Spy“-Abkommen mit den USA zu schließen und Deutschland zum sicheren Datenhafen zu machen, ist nichts übrig. Und das, was noch da ist, rückt ins Visier. So soll die nach den Worten von Innenminister Thomas de Maizière „verschleiernde Nutzung von PrePaid-Karten“ für Smartphones verboten sein. Anonym gekaufte Sim-Karten dienten, so der Minister, „der Kommunikation in kriminellen und terroristischen Strukturen“ und stellten damit „ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar“.

Anonyme Kommunikation wird zum Verbrechen, das die „Erbringer von Telekommunikationsdiensten“ im Inland vorbeugend verhindern müssen, indem sie „die Identität von Prepaid-Kunden anhand geeigneter Identitätsdokumente überprüfen“. Damit werden Millionen Bürger zu Verdächtigen.

„Anonymität ist essenziell“

Während sich Terroristen ihre Prepaidkarten vermutlich einfach in den Nachbarländern kaufen, in denen es keine Ausweispflicht für Prepaidkarten gibt. Warum auch? Hat doch der in Frankreich geltende Ausweiszwang nicht verhindern können, dass die Terrorzelle vom Bataclan per Prepaid-Handy kommunizierte, wie Katharina Nocun vom überwachungskritischen Arbeitskreis Vorratsdaten betont.

„Anonymität ist essenziell für Presseinformanten, für die Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet und für die Koordinierung politischer Proteste“, glaubt der Jurist Jonas Breyer. Gemeinsam mit seinem Bruder Patrick, einem Politiker der Piratenpartei, klagt er bereits seit längerem vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen das immer wieder angestrebte Verbot anonymer Sim-Karten. Der Gerichtshof in Straßburg hat der Bundesregierung eine Frist zur Stellungnahme bis Herbst diesen Jahres gesetzt.