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Alterspräsident Alterspräsident: Norbert Lammerts neuer Regelvorschlag könnte AfD-Auswahl verhindern

Von Steven Geyer 25.04.2017, 00:15
Bundestagspräsident Norbert Lammert.
Bundestagspräsident Norbert Lammert. dpa

Der Alterspräsident des Bundestages könnte im Herbst nach neuen Regeln ausgewählt werden: Seit 1949 hatte stets das älteste Mitglied die erste Parlamentssitzung mit einer Rede eröffnet – was im Grunde die einzige Funktion dieses Amtes ist. Künftig könnte das aber der oder die dienstälteste Abgeordnete im Bundestag übernehmen.

Nur Grüne sind skeptisch

Am Freitag zeigten sich fast alle Fraktionen offen für diesen Vorschlag von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Die Grünen halten ihn jedoch für verfrüht.

Die Änderung müsste als Teil der Geschäftsordnung vom Ältestenrat beschlossen werden, wo üblicherweise Konsens angestrebt wird. Noch haben die Fraktionen nicht entschieden. Aber mehrere Spitzenpolitiker stimmten am Freitag zu.

„Es war eine Abwägungsfrage“, sagte Petra Sitte, Parlamentarische Geschäftsführerin der Linken, dieser Zeitung. „Ich hätte auch einen Alterspräsidenten aus der AfD aushalten können.“ Da wäre die Rolle aber eher auf den Brandenburger AfD-Chef Alexander Gauland zugelaufen.

Als sich nun aber zeigte, dass nach alter Regel Wilhelm von Gottberg von der AfD-Niedersachsen zum Zug käme, änderte sich ihre Sicht, so Sitte. Gottberg, der auf Platz vier der Landesliste steht und bald 77 Jahre alt wird, hatte in der Vergangenheit den Holocaust als „Mythos“ und „wirksames Instrument zur Kriminalisierung der Deutschen“ bezeichnet.

Sitte findet: „Eine Eröffnungsrede von einem Holocaust-Relativierer muss sich das höchste Verfassungsgremium nicht antun. Dagegen können und müssen wir uns wehren.“ Deshalb werbe sie dafür, die Geschäftsordnung zu ändern. Die archaische Idee möge ihren Charme haben, so Sitte. „Aber Gottberg zeigt ja: Der Älteste ist nicht immer der Weiseste.“

Vorschlag kommt zum falschen Zeitpunkt

Die Grünen sprachen zwar von einem „grundsätzlich klugen Vorschlag, die Leitung einer konstituierenden Sitzung in erfahrene Hände zu legen“.  Die Landtage in Magdeburg und Kiel hätten gute Erfahrungen mit einer solchen Regelung gemacht, so Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann. Lammerts Vorstoß komme aber zum falschen Zeitpunkt. Man dürfe nicht „eine bewährte Regelung im Hauruck-Verfahren zum Ende einer Legislaturperiode über Bord werfen und so den Eindruck erwecken, es gebe einen direkten Zusammenhang mit der anstehenden Wahl“, sagte die Grüne.

Lammert hatte es vermieden, die AfD als Grund zu nennen: Er  wolle ausschließen, „dass ein neugewählter Abgeordneter ohne jegliche Erfahrung in der Leitung von Versammlungen oder Sitzungen als Lebensältester in die Situation komme, die konstituierende Sitzung des größten und wichtigsten deutschen Parlaments zu leiten“.

Für die Koalition sprachen Unions-Justiziar Hans-Peter Uhl (CSU) und SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann für den Vorstoß aus. Uhl sagte dem Handelsblatt, man sollte noch vor der Wahl die Geschäftsordnung entsprechend ändern. Oppermann sagte der Leipziger Volkszeitung, in dem Amt brauche es Erfahrung, „unabhängig von einem möglichen Alterspräsidenten der AfD“. Die SPD kämpfe darum, „dass die AfD überhaupt nicht in den Bundestag kommt“.

AfD mit mehreren potentiellen Kandidaten

Lammert hatte am Donnerstag dafür plädiert, künftig den Abgeordneten mit der längsten Dienstzeit zum Alterspräsidenten zu machen. Haben mehrere Volksvertreter die gleiche Zeit im Bundestag aufzuweisen, soll der Älteste von ihnen zum Zuge kommen.

Die AfD – die Umfragen zufolge im September erstmals in den Bundestag einziehen dürfte – hat aber gleich mehrere Anwärter in ihren Reihen.  Fiele das AfD-Wahlergebnis zu schlecht aus, um Gottberg ins Parlament zu bringen, würde die Rolle des Alterspräsidenten Gauland, 76, zufallen.