Altersbezüge Altersbezüge: Fast 33 000 Ostdeutsche erhalten SED-Opferrente
Berlin/dpa. - Ein Jahr nach Inkrafttreten des SED-Opferrenten-Gesetzes erhalten fast 33 000 Menschen in Ostdeutschland eineEntschädigung für politische Verfolgung in der DDR. Das ergab einedpa-Umfrage in den ostdeutschen Bundesländern. Die Opferrentevon bis zu 250 Euro im Monat steht DDR-Bürgern zu, die auspolitischen Gründen mindestens sechs Monate lang im Gefängnis saßen.Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass die Empfänger heutekein hohes Einkommen haben. Die Sonderrentenregelung für politischeOpfer des SED-Regimes gilt seit dem 29. August 2007. Bundesweit wurdemit dem Start des Gesetzes damit gerechnet, dass 42 000 MenschenAnspruch auf die Opferrente haben könnten.
In Berlin erhalten rund 7600 Menschen bereits eine solcheUnterstützung. Von den bisher 9397 Anträgen auf die Opferpensionwurden nach Angaben des Landesamtes für Soziales und Gesundheit 8030erledigt, davon allerdings auch 420 mit einem Ablehnungsbescheid. InBrandenburg wurde nach Angaben des dortigen Justizministeriums in3861 Fällen die Opferrente bewilligt. In Thüringen erhalten lautSozialministerium schon fast 4900 Menschen eine Entschädigung. InSachsen-Anhalt bekommen nach Angaben des Landesverwaltungsamtesbisher 5098 Menschen eine Opferpension, in Sachsen sind es denBehörden zufolge 7870 und in Mecklenburg-Vorpommern gut 3400.
Die SED-Opferrente wird nur bewilligt, wenn das monatlicheEinkommen des Empfängers nicht über 1041 Euro liegt, beiVerheirateten nicht über 1388 Euro. Altersrenten werden bei derPrüfung aber nicht angerechnet, auch das Einkommen des Partners hatkeinen Einfluss auf die Bewilligung. Anträge auf die Opferpensionkönnen bis zum 31. Dezember 2011 gestellt werden. Bei Bewilligungwird die Entschädigung jedoch erst von dem Monat an gezahlt, in demder Antrag bei den Ämtern einging.