Absturz von Möllemann Absturz von Möllemann: Obduktionsergebnis lässt auf Freitod schließen

Essen/dpa. - Der ehemalige FDP-Spitzenpolitiker Jürgen Möllemann hat sich laut Obduktionsbefund der Ermittlungsbehörden mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst getötet. Den Verletzungen nach war Möllemann bei seinem tödlichen Fallschirmsprung vor knapp zwei Wochen bis zum Aufschlag absichtlich in der stabilen Freifaller-Position der Fallschirmspringer und daher sehr wahrscheinlich bei Bewusstsein. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft in Essen am Dienstag auf Anfrage. Unterdessen betonten die Anwälte Möllemanns, dass ihr Mandant nicht mit Gefängnishaft rechnen musste.
«Die Leiche wies nur auf der Vorderseite Verletzungen auf», sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Reinicke. Dies sei «mit höchster Wahrscheinlichkeit» nur dann möglich, wenn Möllemann bewusst die so genannte stabile «X-Position» eingenommen habe. Dies decke sich auch mit den Zeugenaussagen der Sprungkameraden des Politikers. «Wäre er ohnmächtig geworden und ins Trudeln geraten, hätte er eigentlich anders aufschlagen müssen», sagte der Oberstaatsanwalt.
Bei dem Fallschirmabsturz war das automatische Sicherheitssystem «Cypres» nicht eingeschaltet. Dies hätten die Untersuchungen des Systems zweifelsfrei ergeben, bestätigte ein Sprecher der Herstellerfirma «Airtec» in Bad Wünnenberg am Dienstag. Das Sicherheitssystem hätte den Reserveschirm in einer Höhe von 225 Metern automatisch öffnen müssen. Der Abschlussbericht des Gutachters liegt der Staatsanwaltschaft noch nicht vor.
Eine Fremdmanipulation an dem Fallschirmsystem hatten Gutachter bereits vor einigen Tagen ausgeschlossen. Hinweise auf technisches Versagen fanden sich bislang ebenfalls nicht. Möllemann war am 5. Juni - kurz nach Bekanntwerden einer gegen ihn gerichteten Razzia - mit dem Fallschirm zu Tode gestürzt. Gegen den früheren FDP-Vize wurde wegen Untreue, Steuerhinterziehung und Verstoßes gegen das Parteiengesetz ermittelt.
Möllemanns Anwälte betonten am Dienstag, dass ihr Mandant nicht mit Gefängnishaft rechnen musste. Die Lage sei für ihn keineswegs juristisch ausweglos gewesen, teilten die Verteidiger Eberhard Kempf und Annette Marberth-Kubicki mit. Bei dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Münster habe ein Ende in Aussicht gestanden - möglicherweise verbunden mit einer Geldstrafe. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf bestätigte, dass auch dort ein Strafbefehl im Gespräch gewesen sei, mit dem das Verfahren erledigt werden sollte. Dieser kann als Höchststrafe maximal eine Bewährungsstrafe von einem Jahr beinhalten.


