Vorschlag von Hubertus Heil Abeitsminister rudert wegen FDP zurück: Doch keine Homeoffice- und Test-Angebotspflicht für Unternehmen
Eigentlich plante Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ab Herbst, dass mehr Menschen aufgrund der Corona-Pandemie wieder im Home-Office arbeiten können - er sprach von einer Homeoffice-Angebotspflicht für Arbeitgeber. Nach Kritik seitens der FDP hat Heil seinen Vorstoß nun abgeschwächt.

Berlin/DUR/dpa - Das Bundesarbeitsministerium plante eine grundsätzliche Rückkehr zur Homeoffice-Angebots-Pflicht, welche im März dieses Jahres auslief. Arbeitgeber sollten dann wieder verpflichtet werden, Beschäftigten anzubieten, von zu Hause aus zu arbeiten - zum Schutz vor Corona-Infektionen.
So werden erneut steigende Infektionszahlen erwartet. Das geht aus dem Referentenentwurf für eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aus dem Haus von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.
Arbeitgeber sollten laut des Entwurfes verpflichtet werden, ein Hygienekonzept mit bewährten Schutzmaßnahmen zu erstellen. Dazu zähle unter anderem eine "Verminderung betrieblicher Personenkontakte, zum Beispiel durch die Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen und durch das Angebot an die Beschäftigten, im Homeoffice zu arbeiten". Der Arbeitgeber sollte den Beschäftigten daher anbieten, "geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen".
Homeoffice ab Oktober: Zuspruch seitens des Deutschen Gewerkschaftsbundes
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) befürwortete die Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), ab Herbst erneut eine Homeoffice-Angebots-Pflicht einzuführen. "Es ist richtig und gut, dass der Arbeitsminister mit einer Arbeitsschutzverordnung für den Herbst vorsorgt", sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Die Erfahrung zeigt, dass die Homeoffice-Quote trotz hoher Infektionszahlen zurückgeht, wenn Arbeitgebern freigestellt wird, Homeoffice anzubieten." Daher sei es richtig, mögliche Gründe, die einem Homeoffice-Angebot entgegenstünden, eng zu fassen.
FDP spricht sich gegen Homeoffice-Pflicht aus: Heil lässt Plan fallen
Doch das geplante Vorhaben wird nun in einer abgeschwächten Form realisiert - nämlich als eine Art "Kann-Regelung". Das berichtet die Deutsche Presseagentur. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch im brandenburgischen Meseberg nach Angaben des Arbeitsministeriums die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Grund für den Rückzug Heils sei laut Koalitionskreisen vor allem Widerstand seitens der FDP gewesen.
Ebenso lasse der SPD-Politiker das in einem früheren Entwurf geplante Vorhaben fallen, Arbeitgeber zu verpflichten, allen in Präsenz Arbeitenden zweimal pro Woche ein Testangebot zu unterbreiten. Die Verordnung soll am 1. Oktober in Kraft treten und am 7. April 2023 auslaufen.