8,50-Euro-Stundenlohn 8,50-Euro-Stundenlohn: Regierung beschließt Mindestlohn
Berlin - Die Bundesregierung hat den von Union und SPD vereinbarten flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch den Gesetzesentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), wie aus Regierungskreisen verlautete. Der Mindestlohn soll ab 2015 für alle Arbeitnehmer gelten. Auf der Grundlage bestimmter Tarifverträge darf er bis Ende 2016 noch unterschritten werden. Für Minderjährige, Auszubildende und die meisten Praktikanten soll die Lohnuntergrenze nicht gelten. Auch Langzeitarbeitslosen muss in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung kein Mindestlohn gezahlt werden.
Ausnahmen für einige Branchen geplant
Im Reuters vorliegenden Anschreiben von Nahles zum Gesetzentwurf sichert die Ministerin zu, dass vor allem die von Saisonarbeit geprägten Bereiche der Landwirtschaft sowie des Hotel- und Gaststättengewerbes bei der Anpassung an den Mindestlohn unterstützt werden sollten. Dabei gehe es um tarifliche Regelungen. Auch für den Bereich der Zeitungszustellung sei verabredet, „gemeinsam Lösungen zur Bewältigung der Herausforderungen zu erarbeiten“.
Der Bundestag soll im Juni erstmals über das Gesetz beraten, die Verabschiedung ist für Juli geplant. Den Bundesrat soll das Gesetz nach der Sommerpause passieren. Für die SPD ist der Mindestlohn das zentrale Vorhaben: Die Vereinbarung mit der Union war die Voraussetzung für das Zustandekommen der großen Koalition. Aus der Wirtschaft gab es heftige Kritik: Dort wird argumentiert, der Mindestlohn werde Arbeitsplätze vernichten. (rtr)