Naturschutzvorgaben Naturschutzvorgaben: Bundesverwaltungsgericht in Leipzig muss sich erneut mit Dresdener Waldschlößchenbrücke beschäftigen

Leipzig/Dresden - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird sich im Juli erneut mit der Dresdner Waldschlößchenbrücke beschäftigen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) müssen die Bundesverwaltungsrichter bei der Beurteilung einer Klage zum Bau der Brücke europäische Naturschutzvorgaben berücksichtigen. Am 13. Juli wird der 9. Senat unter Vorsitz von Wolfgang Bier mündlich darüber verhandeln, sagte Gerichtssprecherin Birgit Schünemann am Mittwoch.
Mit einer Entscheidung des Senats sei voraussichtlich noch am gleichen Tag zu rechnen. Sonst werde es zeitnah einen Termin zur Verkündung des Urteils geben. Zunächst hatten die „Dresdner Neuesten Nachrichten“ darüber berichtet.
Die Leipziger Richter hatten den Fall im März 2014 dem EuGH vorgelegt. Diese urteilten im Januar, europäische Naturschutzvorgaben zu berücksichtigen. Dass der Bauort im Elbtal zum Zeitpunkt des Planfeststellungsverfahrens noch nicht als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung eingestuft war, spiele keine Rolle, entschied der EuGH.
Was das Urteil aus Luxemburg für die Klage der Grünen Liga Sachsen gegen die Waldschlößchenbrücke bedeutet, muss nun das Gericht in Leipzig entscheiden. (dpa)