MZ-Insolvenz MZ-Insolvenz: Landgericht Chemnitz stellt Berufungsverfahren ein

Chemnitz - Der Vorwurf der Insolvenzverschleppung gegen den ehemaligen Rennfahrer und MZ-Chef Martin Wimmer ist vom Tisch. Das Landgericht Chemnitz hat das Berufungsverfahren am Montag gegen Zahlung einer Geldauflage von 4.500 Euro vorläufig eingestellt. Nach Auffassung der Kammer sei zwar eine Unterdeckung der Liquidität eingetreten, jedoch erst im April 2012 und nicht schon Ende 2011, wie ein Gutachter in der ersten Instanz festgestellt hatte.
Der 59-Jährige kündigte nach dem Verfahren an, weiter juristisch gegen seine damalige Hausbank vorzugehen. Nach einem ersten Verfahren waren sowohl Wimmer als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Das Amtsgericht Chemnitz hatte Wimmer im Dezember 2014 wegen Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe von 5.400 Euro verurteilt. (mz)