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Metallbranche Metallbranche: Christliche Gewerkschaft darf Tarifverträge aushandeln

28.03.2006, 15:59

Erfurt/dpa. - Der erste Senat sah keinen Zweifel an der Tariffähigkeit der CGM (1 ABR 58/04). Die abgeschlossenen Tarifverträge seien ausreichend, um diese zubegründen. Einen Anhaltspunkt für Scheintarifverträge gebe es nicht.

Damit bestätigten die obersten Arbeitsrichter das Urteil desbaden-württembergischen Landesarbeitsgerichtes von 2004. DasStuttgarter Arbeitsgericht hatte 2003 den ChristlichenMetallern die Tariffähigkeit abgesprochen.

Der CGM-Bundesvorsitzende nahm das Erfurter Urteil mit großerZufriedenheit auf. Die IG Metall könne sich jetzt nicht mehr auf«ihren selbst gewählten Anspruch einer Monopolgewerkschaftzurückziehen». Er rief die Industriegewerkschaft zu einem fairenWettbewerb um die besten Weichenstellungen für eine wirksameArbeitnehmervertretung auf. Der Erfurter Beschluss bringe endlichRechtssicherheit für Mitglieder und Tarifpartner.

«Für die IG Metall gibt es nach der Entscheidung des BAG keineMöglichkeit mehr, der unliebsamen Konkurrenzgewerkschaft CGM durchjuristische Winkelzüge die Tariffähigkeit und dieGewerkschaftseigenschaft zu entziehen», sagte Schiller. Die CGM habein den vergangenen Jahren rund 3500 Tarifverträge mitArbeitgeberverbänden und Unternehmen geschlossen.

Die IG Metall kritisierte die Entscheidung des höchsten deutschenArbeitsgerichts. «In der Praxis bleibt die CGM eine ohnmächtigeOrganisation, weil sie mangels Mitgliedern nicht die Mächtigkeit hat,ebenbürtig mit Arbeitgebern zu verhandeln und Forderungen imErnstfall auch im Arbeitskampf durchzusetzen», sagte der Sprecher derIG Metall, Georgios Arwanitidis, in Frankfurt.

Die CGM habe sich in der Vergangenheit entweder durch dasAbschreiben von Tarifverträgen, die die IG Metall vorher durchgesetzthatte, oder durch «Gefälligkeitstarifverträge» einen zweifelhaftenRuf erworben, sagte der Sprecher. In vielen Fällen betreibe die CGMaktiv Lohn- und Sozialdumping und unterwandere geltendes Tarifrecht.Entscheidend sei die Durchsetzungsfähigkeit einer Organisation unddie tatsächliche Anwendung der abgeschlossenen Tarifverträge. Beidessei auf Grund fehlender Strukturen und Mitglieder bei der CGM nichtgegeben.

Die CGM, die bislang noch keinen Streik organisierte, hat nacheigenen Angaben mehr als 97 000 Mitglieder. Die IG Metall zählt nacheigenen Angaben knapp 2,38 Millionen Mitglieder.