1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Mehr Anlegerschutz und Verbot von Leerverkäufen

Mehr Anlegerschutz und Verbot von Leerverkäufen

30.04.2010, 14:38

Berlin/dpa. - Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) leitet weitere Schritte für strengere Regeln auf den Finanzmärkten ein.

Damit sollen vor allem der Anlegerschutz auf dem kaum regulierten «grauen Kapitalmarkt» verbessert, bestimmte Spekulationen an den Börsen eingedämmt sowie feindliche Übernahmen von Unternehmen erschwert werden.

Das geht aus einem am Freitag bekanntgewordenen Diskussionsentwurf des Finanzministeriums für ein «Gesetz zum besseren Schutz von Anlegern und der Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte» hervor. Dieser war für April angekündigt worden und liegt den Ressorts zur Abstimmung vor. Erste Pläne hatte Schäuble Anfang März vorgelegt. Das Kabinett soll im Sommer entscheiden.

Ein Teil der hoch spekulativen Wetten von Investoren auf fallende Aktienkurse in Deutschland soll erschwert werden. «Ungedeckte Leerverkäufe» in Aktien, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, sollen künftig verboten werden. «Gedeckte Leerverkaufspositionen» in Aktien sowie Positionen aus Finanzinstrumenten, die wirtschaftlich einer Leerverkaufsposition in Aktien entsprechen, sollen transparenter werden.

Bei «Leerverkäufen» verkaufen Anleger wie Hedge-Fonds Aktien - in der Hoffnung, sie später zu einem niedrigeren Kurs zurückzukaufen und so Gewinne einzustreichen. Bei «gedeckten Leerverkäufen» leihen sich Investoren die zu verkaufenden Aktien. Bei «ungedeckten Leerverkäufen» dagegen decken sie sich nicht mit Aktien ein, sondern verkaufen Aktien, ohne sie ausgeliehen zu haben.

Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise im Herbst 2008 hatten mehrere Aufsichtsbehörden weltweit mit befristeten Notverfügungen «ungedeckte Leerverkäufe» untersagt. In Deutschland sind diese nach einem eineinhalbjährigen Verbot seit Anfang Februar wieder erlaubt.

Erschwert werden soll auch das «heimliche Anschleichen» von Investoren bei der Übernahme von Firmen. Um zu vermeiden, dass weiterhin in intransparenter Weise große Stimmrechtspositionen aufgebaut werden können, ohne dass weder die Finanzaufsicht BaFin noch der Markt darüber frühzeitig informiert werden, sollen die Meldepflichten erweitert werden. Auch bisher nicht erfasste Finanzinstrumente sowie Geschäfte mit ähnlicher Wirkung - etwa Wertpapierdarlehen - sollen davon erfasst werden.

Geplant sind ferner strengere Anlegerschutzbestimmungen im «Grauen Kapitalmarkt» sowie Sanktionen gegen Finanzdienstleister bei Falschberatung. Hier können Anlegern durch unseriöse Anbieter finanzielle Schäden drohen, da dieser Markt vergleichsweise wenig reguliert wird. Nun sollen dort Instrumente der Aufsicht gelten, die im regulierten Bereich bereits Standard sind. Hierzu gehören eine anlegergerechte Beratung, das Offenlegen von Provisionen sowie ein Protokoll über ein Beratungsgespräch. Zudem sollen strengere Anforderungen an Verkaufsprospekte des «grauen Marktes» gelten.

Um Falschberatung entgegen zu wirken, soll die BaFin Verstöße besser ahnden können. Zudem sollen Berater und Vertriebsmanager bei der BaFin registriert und ihre «angemessene Qualifikation» nachgewiesen werden. Bei Verstößen soll Beratern zeitweise der Einsatz untersagt werden.

Schließlich soll für offene Immobilienfonds eine Mindesthaltefrist eingeführt werden. Diese investieren langfristig in Immobilien, versprechen aber die tägliche Verfügbarkeit angelegter Mittel. Viele Fonds hatten zuletzt die gegenüber Anlegern eingegangenen Verpflichtungen zur Rückgabe aber nicht erfüllt. Künftig soll für alle Anleger eine zweijährige Mindesthaltefrist gelten.