Medien und Geheimdienste Medien und Geheimdienste: BND muss Journalisten nach Bespitzelung Akten geben

Leipzig/dpa. - Damit hatte dieKlage des Redakteurs Erfolg. Der BND hatte Förster und andereJournalisten bespitzeln lassen, um Lecks in den eigenen Reihenaufzudecken. Die Affäre wurde Ende 2005 bekannt. (Az.: BVerwG 6 A2.07).
«Ich freue mich sehr und hoffe, dass ich bald vom BND eingeladenwerde, um meinen Akten einzusehen», sagte Förster der DeutschenPresse-Agentur dpa. Sein Anwalt Christian Schertz zeigte sichhochzufrieden mit dem Grundsatzurteil. «Es zeigt, dass auch einNachrichtendienst nicht im rechtsfreien Raum agieren kann», sagteSchertz. Die Entscheidung sei eine eindeutige Vorgabe für den BND,wie er mit Akten umzugehen habe.
Nach dem Urteil des 6. Senats muss der Geheimdienst dem Redakteurder «Berliner Zeitung» nun Auskunft darüber erteilen, welcheInformationen und Daten er über ihn gespeichert hat. Dies geltesowohl für elektronisch gespeicherte als auch auf Papierfestgehaltene Daten. Letzteres hatte der BND verhindern wollen. Erhatte dem 48 Jahre alten Journalisten bislang nur Auskunft überelektronische Daten erteilt. Für weitergehende Informationen fehledie gesetzliche Grundlage, argumentierte der Geheimdienst.
Diese Gesetzesauslegung wollte der BND durch die Leipziger Richterin einem Grundsatzurteil bestätigt bekommen - obwohl auch aus seinerSicht im konkreten Fall Förster keine Gründe für die Weigerungvorlagen. Das Bundesgericht - in erster und letzter Instanz für diePullacher Geheimdienstler zuständig - folgte aber der Argumentationaus verfassungsrechtlichen Gründen nicht.
Der Vorsitzende Richter Franz Bardenhewer verwies dabei auf dasVolkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983. Vordiesem Hintergrund sei das Bundesverfassungsschutzgesetz 1990entstanden, in dem die Datenspeicherung und der Datenschutz geregeltwürden. «Man gewinnt den Eindruck, dass es dabei um eine Stärkung desAuskunftsanspruchs des Bürgers ging», sagte der Richter mit Blick aufdas damalige Gesetzgebungsverfahren. Das nachrichtendienstlicheGeheimhaltungsinteresse sahen die Richter trotzdem geschützt. DasGesetz lege fest, dass eine Auskunft verweigert werden könne, wenneine Gefährdung für die Aufgabenerfüllung bestehe.
Förster war von 2001 bis 2005 durch einen Journalisten aus Leipzigbespitzelt worden. Ein im Mai 2006 veröffentlichter Bericht desfrüheren Bundesrichters Gerhard Schäfer für das ParlamentarischeKontrollgremium (PKG) des Bundestags hatte das Vorgehen alsrechtswidrig bezeichnet. BND-Präsident Ernst Uhrlau entschuldigtesich für die Aktion, bei Förster auch persönlich. Die von demRedakteur geforderte Akteneinsicht wurde jedoch abgelehnt.