Markenrechte Markenrechte: Ferrari scheitert mit einer Klage wegen «Rufausbeutung»
Karlsruhe/dpa. - Da auf einem Foto in dem Magazin die Motorhaube des Autos mit einem Jägermeister-Emblem versehen war, hatte der Sportwagenhersteller wegen Verletzung seiner Markenrechte geklagt.
Der BGH hat in dem am Freitag veröffentlichten Urteil Ansprüchedes Autoherstellers aus dem Markengesetz abgelehnt. Die Markenrechte seien durch den Verkauf des Fahrzeugs an Jägermeister abgegolten. Nach Auffassung der Karlsruher Richter berührt die Auslobung einer fremden Ware in einem Gewinnspiel allein noch kein berechtigtes Interesse des Markeninhabers.
Auch sei die Herkunfts- und Garantiefunktion der Marke in keinerWeise beeinträchtigt worden. Weder die Werbeanzeige noch das Emblem auf dem Fahrzeug vermittelten dem Verbraucher den Eindruck eines gemeinsamen Sponsorings - oder eine vertragliche Beziehung zwischen Ferrari und den Ausrichtern des Preisrätsels.
Wie das BGH hatte auch Oberlandesgericht (OLG) die Ansprüche desSportwagenherstellers verneint - im Gegensatz zum LandgerichtFrankfurt/Main. (AZ: I ZR 29/03 - Urteil vom 3. November 2005)