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Luftverkehr Luftverkehr: Schönefeld darf Fluggesellschaften keine Rabatte geben

20.10.2004, 10:54
Empfangsgebäude des Flughafens Berlin Schönefeld (Foto: dpa)
Empfangsgebäude des Flughafens Berlin Schönefeld (Foto: dpa) dpa/dpaweb

Potsdam/dpa. - Das Landgericht Potsdam hat dem FlughafenSchönefeld Rabatte für Fluggesellschaften untersagt und damiteiner Klage der Fluggesellschaft Air Berlin in vollem Umfangstattgegeben. In dem seit Monaten dauernden Rechtsstreit wurde dieFlughafen Berlin-Schönefeld GmbH am Mittwoch verurteilt, es zuunterlassen, von Billigfliegern wie zum Beispiel Easyjet oderRyanair geringere Gebühren als in der jeweils veröffentlichtenEntgeltordnung zu verlangen oder auch Rückerstattungen zu gewähren.

Dies gelte auch, wenn die Nachlässe als «Marketing- oderWerbekostenzuschüsse» oder ähnlich bezeichnet werden, heißt es indem Beschluss der 2. Zivilkammer. Es dürfen auch keine sonstigenVorteile eingeräumt werden, wenn dem keine entsprechendenGegenleistungen der Airlines gegenüberstehen. Das Gericht stellteferner fest, dass die in Schönefeld erhobenen Gebühren für Air Berlinderzeit nicht verbindlich seien. Dies gelte auch für den Zeitraumdavor, nämlich vom 1. August 2003 bis 30. April 2004. (Az: 2 O70/04).

Mit den seit dem 1. Mai 2004 geltenden Gebühren in Schönefeld, dievom Potsdamer Verkehrsministerium genehmigt worden waren, sindbefristete Rabatte für Gesellschaften erlaubt, die viele Passagierebefördern, eine hohe Auslastung haben und neue Ziele ansteuern. Diezweitgrößte deutsche Fluggesellschaft Air Berlin sah darin eineWettbewerbsverzerrung und einen unangemessenen Vorteil fürKonkurrenten.

Air-Berlin-Sprecher Peter Hauptvogel begrüßte die Entscheidungdes Landgerichts. Er betonte, die Gesellschaft bleibe gemeinsam mitder Lufthansa dennoch im Gespräch mit der Flughafen-Gesellschaft fürLösungen. Lufthansa hatte nach Air Berlin ebenfalls auf Änderungengedrungen. Die Sprecherin der Flughafengesellschaft RosemarieMeichsner erklärte: «Nach Prüfung des Urteils behalten wir uns dasEinlegen von Rechtsmitteln vor.» Sie verwies darauf, dass unterMitarbeit von Air Berlin für den Flughafen Tegel derzeit eine neueEntgeltordnung erarbeitet werde. «Wir hoffen auf einen Abschluss ineinigen Wochen.» Sofort danach könnten die Gebühren für Schönefeldmodifiziert werden, erläuterte Meichsner.

Nach Angaben von Gerichtssprecher Frank Tiemann sah die Kammerkeinen sachlichen Grund, warum in Schönefeld eine Ungleichbehandlungvon Fluggesellschaften erlaubt sein sollte. So stehe Europaszweitgrößtem Billigflieger Easyjet ein Terminal mit der einzigendreistufigen Gepäckabfertigung in Schönefeld zur Verfügung, was alsungleiche Behandlung gewertet worden sei. Der Flughafen habe in demVerfahren auch keine sachlichen Gründe für die Notwendigkeit einerungleichen Behandlung nennen können.

Easyjet hatte Ende April seinen Flugbetrieb in Schönefeldbegonnen und bereits zwei Wochen später sein Flugangebot erweitert.Die Ansiedlung ist auch ein Grund für den rasanten Passagierzuwachsauf dem einstigen DDR-Zentralflughafen. Das Landgericht drohte demFlughafen Schönefeld bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von250 000 Euro an. Den Streitwert legte das Gericht mit 700 000 Eurofest. Gegen den Beschluss des Landgerichts kann binnen eines MonatsEinspruch eingelegt werden.