Landwirtschaft Landwirtschaft: «Anreicherung» des Weines mit Zucker
Brüssel/dpa. - Durch denZusatz von Zucker (in Deutschland meist Rübenzucker) wird der Weinnicht - wie Laien meist vermuten - süßer, sondern bekommt einenstärkeren Alkoholgehalt.
Außer mit Zucker (Saccharose) ist eine Anreicherung auch mit einem«Rektifizierten Traubensaftkonzentrat» (RTK) möglich. DiesemKonzentrat, das auch «Mostkonzentrat (MK)» genannt wird, sind zuvordie Aromabestandteile entzogen worden. Es führt ebenfalls zurAnhebung des Alkoholgehalts. Die EU-Kommission will dieChaptalisierung mit Zucker gänzlich verbieten lassen.
Die deutschen Weinbaugebiete liegen fast alle in der Weinbauzone Ader EU. In dieser Zone darf der natürliche Alkoholgehalt durchAnreicherung um maximal 3,5 Prozentpunkte angehoben werden. In Baden(Weinbauzone B) ist eine Anreicherung um höchstens 2,5 Prozentpunkteerlaubt. Bei allen Prädikatsweinen (Kabinett, Spätlese, Auslese,Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein) ist jedoch dieAnreicherung verboten. Nicht nur in Deutschland wird angereichert,auch französische Winzer tun dies.
Die sogenannte «Süßreserve» hat mit der Anreicherung des Weineszur Hebung des Alkoholgehalts nichts zu tun. Hierbei geht es darum,die Restsüße des Weines am Ende des Produktionsprozesses«einzustellen». Der Winzer verhindert, dass ein Teil des Traubenmostsgären kann. Dieser Most kann dann später dem Wein wieder zugesetztwerden, um ihn süßer zu machen.