Kur Kur: Auszeit vom Stress im Alltag
Halle/MZ. - Sylke G., Bitterfeld-Wolfen: Ich war 2007 zu einer Mutter-Kind-Kur. Stimmt es, dass man jetzt alle zwei Jahre eine solche Kur bewilligt bekommen kann?
Antwort: Nein. Grundsätzlich kann eine Mutter-Kind-Kur alle vier Jahre bewilligt werden, wenn das aus medizinischer Sicht notwendig ist. In Ausnahmefällen kann eine Mutter-Kind-Kur auch innerhalb eines kürzeren Zeitraumes notwendig werden, wenn wichtige medizinische Gründe dafür sprechen. Das wird jedoch im Einzelfall geprüft.
Nicole D., Wittenberg: Könnte ich bei einer Mutter-Kind-Kur meine beiden Kinder, drei und fünf Jahre alt, mitnehmen oder ist nur ein Kind gestattet?
Antwort: Grundsätzlich können bei einer Mutter-Kind-Kur im eigenen Haushalt lebende Kinder bis zu zwölf Jahren mitgenommen werden. Sie könnten im Bewilligungsfall Ihre beiden Kinder mitnehmen. Die Mitnahme von Kindern über zwölf Jahre ist bei den Krankenkassen unterschiedlich geregelt. Hier müsste jeweils nachgefragt werden.
Ines H., Dessau-Roßlau: Als Pflegemutter betreue ich sechsjährige Zwillinge. Da ich total erschöpft bin, möchte ich eine Mutter-Kind-Kur beantragen. Wie geht das und wo kann ich mich beraten lassen?
Antwort: Bei den Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtsverbände, etwa dem DRK oder der Caritas, erhalten Sie alle Informationen. Hier bekommen Sie auch alle notwendige Formulare wie Anmelde- und Selbstauskunftsbogen einschließlich Hilfe beim Ausfüllen der Bögen. Das ärztliche Attestformular, das von Ihrem Sie behandelnden Arzt ausgefüllt wird, ist ebenfalls hier erhältlich. Der Arzt muss aus medizinischer Sicht begründen, warum für Sie eine Mutter-Kind-Kur notwendig ist. Alle Formulare samt ärztlichem Attest werden dann mit Unterstützung der Beratungsstelle bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eingereicht. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung prüft aufgrund dessen die Notwendigkeit einer Kur und Sie erhalten von der Kasse dann einen entsprechenden Bescheid. Auch als Pflegemutter stellen Sie den Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse, bei der Sie versichert sind. Die Anträge für die Kinder werden bei der gesetzlichen Kasse eingereicht, in welcher diese derzeit versichert sind.
Christa H., Halle: Mein Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur wurde abgelehnt. Ich habe Widerspruch eingelegt und soll mich nun beim Medizinischen Dienst vorstellen. Wie sehen Sie das?
Antwort: Das ist das normale Prozedere und zugleich eine gute Möglichkeit für Sie, sich dem begutachtenden Arzt vorzustellen und Ihre gesundheitlichen Probleme zu schildern. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes ist ausschlaggebend dafür, ob Ihre Krankenkasse den Kurantrag bewilligt.
Martina W., Sangerhausen: Wo kann man sich über Einrichtungen, die für eine Mutter-Kind-Kur in Frage kommen, informieren?
Antwort: Im Internet gibt es unter www.muettergenesungswerk.de
eine Liste der Mutter-Kind-Kur-Einrichtungen des Müttergenesungswerks. Informationen erhalten Sie auch bei den Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände und ihrer Krankenkasse.
Monika D., Halle: Können auch Großeltern zu einer Mutter-Kind-Kur fahren, wenn sie die Kinder häufig betreuen?
Antwort: Bei einer Mutter-Kind-Kur müssen grundsätzlich immer die Mutter oder der Vater im medizinischem Sinn kurbedürftig sein. Es handelt sich meist um eine Vorsorgemaßnahme - in einzelnen Fällen auch um eine Rehabilitationsmaßnahme -, die Mutter oder Vater helfen soll, aus einer Stresssituation, etwa mit psychosomatischen Folgen, oder einer Krankheit herauszukommen. Auch wenn Sie als Großeltern Ihr Enkelkind öfter betreuen, käme eine solche Kur für Sie nicht in Frage. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, die im Einzelfall von der Krankenkasse geprüft werden.
Brigitte M., Köthen: Ich bin über meinen Mann familienversichert. Müsste ich bei einer Mutter-Kind-Kur etwas zuzahlen? Wie verhält es sich mit den Fahrkosten?
Antwort: Grundsätzlich dauert eine Mutter-Kind-Kur drei Wochen. Ist sie von der Kasse bewilligt, trägt diese auch die Kosten. Mütter, wenn sie über 18 sind, müssen für jeden Tag zehn Euro zuzahlen. Bei Vorsorgemaßnahmen wie der Mutter-Kind-Kur zahlt die Kasse die Fahrt mit einem öffentlichem Verkehrsmittel zur Kureinrichtung - in der Regel die Bahnfahrt zweiter Klasse - abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung je Fahrt in Höhe von zehn Prozent. Das sind mindestens fünf, höchstens zehn Euro.
Kerstin H., Eisleben: Wie lange dauert es, bis ein Kurantrag bewilligt wird? Welche Möglichkeiten habe ich, bei eventueller Ablehnung dagegen vorzugehen?
Antwort: Die Bearbeitungszeit dauert je nach Krankenkasse zwischen zwei und sechs Wochen. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb von vier Wochen bei Ihrer Krankenkasse Widerspruch einlegen. Sollte dieser erfolglos bleiben, steht Ihnen die Klage vor dem Sozialgericht offen.
Katrin H., Hettstedt: Wir haben Zwillinge. Sowohl mein Mann, er arbeitet in Schichten, als auch ich sind kurbedürftig. Könnten wir beide mit unseren Zwillingen zu einer Familienkur fahren?
Antwort: Familienkuren gibt es in der Regel nicht. Sie können es versuchen und bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen. Die medizinische Notwendigkeit vorausgesetzt, haben Sie ansonsten diese Möglichkeiten: Sie als Mutter oder der Vater stellen einen Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur und nehmen die Zwillinge oder nur einen Zwilling mit. Nehmen Sie nur ein Kind mit, können Sie für im Haushalt "verbleibende" Kinder unter zwölf Jahre, die wegen Berufstätigkeit der Mutter oder des Vaters nicht betreut werden können, einen Antrag auf Haushaltshilfe stellen.
Fragen und Antworten notierten Manuela Bank und Dorothea Reinert