Karten-Betreiber Karten-Betreiber: Bot Easycash Millionen Kundendaten zum Verkauf?

Ratingen/Düsseldorf/dpa. - Easycash habe geplant,Erkenntnisse über die Zahlungsfähigkeit von Kontoinhabern Dritten zurVerfügung zu stellen, berichtete der Sender NDR info am Mittwoch.
Das Ratinger Unternehmen selbst sprach in einer Mitteilung voneinem im Jahr 2009 begonnen Pilotprojekt, dessen Vermarktung man imMai 2010 eingestellt habe: «Die Unternehmen, die diese Datenempfangen haben, wurden von Easycash vertraglich verpflichtet, jedeneinzelnen Kunden über die Datennutzung zu informieren», betonteEasycash-Geschäftsführer Christoph Pfeifer. Deshalb habe keineNutzung von EC-Karten-Daten ohne Wissen des jeweiligen Kundengeschehen können. Das Ratinger Unternehmen Easycash ist der größteDienstleister für den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland.
NDR Info berichtete zum Hintergrund, Easycash habe nach Strategienzur Ausweitung seines Geschäfts gesucht. In einerUnternehmens-Präsentation seien als potenzielle Kunden der Datenunter anderem Inkassounternehmen, Versandhandel, Versicherungen undTelekom-Firmen genannt worden. Geworben habe das Unternehmen miteiner Datensammlung von «50 Millionen bekannten Bankverbindungen».
Eine Sprecherin des nordrhein-westfälischenDatenschutzbeauftragten bezeichnete ein solches Vorhaben als«schlicht unzulässig». Beim NRW-Datenschutzbeauftragten war demnachbereits vor geraumer Zeit eine Meldung eingegangen, wonach Easycashgeplant hatte, künftig auch als Auskunftei tätig zu werden. Daten ausdem Zahlungsverkehr unmittelbar für Bonitätsauskünfte zu verwenden,sei jedoch nicht erlaubt, betonte Behördensprecherin Bettina Gayk.
Offenbar hätten die potenziellen Kunden die Fragwürdigkeit desGeschäftsmodells erkannt: «Wir konnten nicht nachweisen, dassEasycash das in die Tat umgesetzt hat», sagte Gayk. DerNRW-Datenschutzbeauftragte hatte wegen unerlaubter Datenweitergabeerst vor wenigen Tagen 60 000 Euro Bußgeld gegen Easycash verhängt.
Easycash betonte in seiner Mitteilung, man habe das Pilotprojektunter strikter Beachtung der Vorgaben des Datenschutzgesetzeskonzipiert und dem NRW-Datenschutzbeauftragten «ordnungsgemäßangezeigt». Nachfragen dieser Behörde habe Easycash «abschließendbeantwortet».
Behördensprecherin Gayk räumte auf dpa-Anfrage ein, dass dieMeldung in einer Abteilung eingegangen sei, die bislang nicht mitEasycash befasst gewesen sei. Deswegen sei nicht sofort aufgefallen,dass Daten unmittelbar aus dem Zahlungsverkehr genutzt werdensollten. Es sei dem Unternehmen aber keineswegs ein Freibrief erteiltworden.