1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Kartellamt will Kauf von Plus durch Edeka stoppen

Kartellamt will Kauf von Plus durch Edeka stoppen

07.04.2008, 11:23

Bonn/dpa. - Das Bundeskartellamt will die geplante Übernahme der Discountkette Plus durch die Edeka-Gruppe nicht zulassen. «Nach derzeitiger Auffassung des Bundeskartellamtes wird Edeka nach dem Zusammenschluss über eine überragende Marktstellung verfügen», teilte die Behörde am Montag in Bonn mit.

Daher sei beabsichtigt, das Vorhaben zu untersagen. Edeka und der bisherige Plus-Eigentümer Tengelmann gaben sich dennoch zuversichtlich, die Bedenken der Wettbewerbshüter in den nächsten Wochen ausräumen zu können. Bis zum 17. April haben sie Gelegenheit, gegen die Abmahnung der Behörde Stellung zu nehmen.

Edeka würde nicht nur einen nach dem Vertriebskonzept engen Wettbewerber übernehmen, sondern auch die regionale und bundesweite Marktabdeckung deutlich ausbauen, argumentierte das Kartellamt. Zudem hätten Edeka und Tengelmann eine Kooperation beim Einkauf für ihr jeweiliges Supermarktgeschäft vereinbart, argumentiert die Behörde.

Im deutschen Lebensmitteleinzelhandel entfielen derzeit 90 Prozent des inländischen Marktvolumens auf Edeka, die Schwarz-Gruppe (Lidl und Kaufland), Aldi, REWE, METRO und Tengelmann. Marktführer sei Edeka mit einem Anteil von 25 Prozent. Diese Position stellt nach Auffassung des Kartellamtes auch bei regionaler Marktbetrachtung heute schon ein Flächenproblem dar, das sich durch den Zusammenschluss weiter verschärft.

Auch beim Einkauf würde der Zusammenschluss die ohnehin schon bestehende hohe Marktkonzentration verschärfen und zu noch größeren Abhängigkeiten der Lieferanten führen, heißt es in Stellungnahme der Behörde. «Der Ausbau der Machtposition der Edeka auf den Beschaffungsmärkten würde auch ihre Marktstellung auf den Absatzmärkten weiter stärken, zumal Edeka die Standorte von der zu übernehmenden Plus weitestgehend auf das - wirtschaftlich erfolgreichere - Netto-Markendiscount-Konzept umstellen will.»

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 17. April zu der Abmahnung Stellung nehmen. Die Untersagungsfrist endet am 28. April.