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Justiz Justiz: Die Generalbundesanwälte seit 1950

31.05.2006, 10:01

Karlsruhe/dpa. - Der Generalbundesanwalt wird auf Vorschlag des Bundesjustizministers vom Bundespräsidenten mit Zustimmung des Bundesrates ernannt. Die Bundesanwaltschaft untersteht der Dienstaufsicht des Justizministers. Neue Leiterin der Behörde ist Monika Harms. Die 59-Jährige ist die erste Frau in dieser Position. Ihre Vorgänger waren:

KAY NEHM (1994 bis 2006): Als oberster Staatsanwalt des Bundes engagierte er sich bei der Verfolgung islamistischer Terrorgruppen und machte sich auch einen Namen bei den Ermittlungen gegen deutsche Rechtsextremisten.

ALEXANDER VON STAHL (1990 bis 1993): Der Ankläger mit FDP- Parteibuch war nach dreijähriger Amtszeit im Juli 1993 nach vermeintlichen Informationspannen bei einer Anti-Terror-Aktion in Bad Kleinen (Mecklenburg-Vorpommern) in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. Die Geschäfte wurden danach kommissarisch sieben Monate von Bundesanwalt Gerhard Löchner (Juli 1993 - Februar 1994) geführt.

KURT REBMANN stand mit 13 Amtsjahren - 1977 bis 1990 - bislang am längsten an der Spitze der obersten Anklagebehörde. Als «Terroristenjäger» erwarb er sich schnell den Ruf eines strikt konservativen Chefs der Behörde. Auch als die RAF-Gefangenen durch mehrere Hungerstreiks ihre Zusammenlegung in den Haftanstalten erzwingen wollten, widersetzte sich Rebmann.

SIEGFRIED BUBACK kam am 7. April 1977 bei einem Anschlag der Rote Armee Fraktion (RAF) in Karlsruhe ums Leben. Er war seit 1974 oberster Ankläger der Bundesrepublik.

Weitere Generalbundesanwälte waren: LUDWIG MARTIN (1963-1974), GERHARD WESTRAM (1962-1963), WOLFGANG FRÄNKEL (er amtierte 1962 nach Vorwürfen wegen einer Tätigkeit in der NS-Zeit nur drei Monate), MAX GÜDE (1956-1961) und CARL WIECHMANN (1950-1956).