Interview Interview: «Linke verharmlost die Stasi-Tätigkeit»
HALLE/MZ. - Nach dem heutigen Urteil dürfen thüringische Abgeordnete, die für die Stasi gearbeitet haben "parlamentsunwürdig" genannt werden. Welches Signal setzt das Gericht?
Knabe: Ich begrüße das Urteil, weil es weiterhin erlaubt, die Mitarbeit für den Staatssicherheitsdienst als das hinzustellen, was sie war, nämlich ein für Demokraten unwürdiges Zusammenarbeiten mit der Geheimpolizei der SED. Ich würde mir allerdings Regelungen wünschen, die darüber hinaus gehen. In Sachsen können zum Beispiel Abgeordneten wegen früherer Stasi-Tätigkeit aus dem Landtag ausgeschlossen werden.
Die betroffenen thüringischen Abgeordneten haben zugegeben, als IM tätig gewesen zu sein und ihre Vergangenheit öffentlich bereut. Entlastete das die Abgeordneten?
Knabe: Ich kann nicht erkennen, dass die Abgeordneten tatsächlich öffentlich Scham und Reue gezeigt haben. Im Gegenteil, die Linkspartei verharmlost die Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst. Stasi-Leute haben meiner Ansicht nach nichts in deutschen Parlamenten verloren, allein schon im Hinblick auf die Gefühle der Opfer des DDR-Regimes.
Die thüringischen Abgeordneten wurden gewählt, nachdem sie ihre Arbeit für die Stasi bzw. die Kriminalpolizei zugegeben haben. Sind sie damit demokratisch legitimiert?
Knabe: Die Wähler wählen Listen und können aus diesen nicht einzelne Kandidaten herausstreichen - selbst wenn sie Stasi-Mitarbeiter waren. Insofern ist das ein vorgeschobenes Argument.
Im zweiten Urteil wurde entschieden, dass Ina Leukefeld nicht als "parlamentsunwürdig" bezeichnet werden darf, weil sie für die Polizeiabteilung K1 gearbeitet hat. Ist diese Unterscheidung richtig?
Knabe: Im Stasi-Unterlagengesetz wurde die politische Geheimpolizei K1 aus gutem Grund mit der Stasi gleichgesetzt. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass diese bundesweite Regelung vom thüringischen Verfassungsgericht in dem Urteil nicht übernommen wurde.