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Im Detail: Das zweite Konjunkturpaket

27.01.2009, 15:49

Berlin/dpa. - Das Bundeskabinett hat am Dienstag mit dem «Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland» das zweite Konjunkturpaket beschlossen. Wesentliche Eckpunkte des mit bis zu 50 Milliarden Euro für 2009 und 2010 größten Konjunkturpakets in der deutschen Nachkriegsgeschichte:

STEUERN: Der Grundfreibetrag wird von 7664 zunächst rückwirkend zum 1. Januar auf 7834 Euro und 2010 auf 8004 Euro angehoben. Der Eingangssteuersatz wird von 15 auf 14 Prozent gesenkt. Zugleich sollen die Steuersätze erst bei höheren Einkommen beginnen. Dazu wird der Tarifverlauf zugunsten der Steuerzahler verändert.

KINDER/HARTZ IV: Für jedes Kind gibt es 100 Euro. Der «Kinderbonus» wird bei der Einkommensteuererklärung für 2009 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet, Besserverdiener profitieren daher nur kurzfristig. Der Regelsatz für Kinder aus Hartz-IV-Familien im Alter von 6 bis 13 Jahren steigt von 60 auf 70 Prozent.

ABGABEN: Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse wird zum 1. Juli von 15,5 auf 14,9 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer reduziert. Zum Ausgleich steigt der bisher vorgesehene Bundeszuschuss im Jahr 2009 um 3,2 Milliarden Euro und in den Jahren 2010 und 2011 um je 6,3 Milliarden. 2012 erreicht der Bundeszuschuss den bisher für 2016 vorgesehenen Endwert von 14 Milliarden Euro. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird bei 2,8 Prozent stabilisiert.

AUTOABSATZ: Wer 2009 sein mindestens neun Jahre altes Auto verschrottet und ein neues Fahrzeug ab Euro-4-Abgasnorm kauft, bekommt eine Prämie von 2500 Euro. Die Kfz-Steuer soll zum 1. Juli vom Hubraum auf den CO2-Ausstoß umgestellt werden.

KFZ-STEUERREFORM: Die Abgabe wird für Neuwagen vom 1. Juli 2009 an auf eine klimafreundliche Steuer umgestellt. Sie wird dann nicht mehr nur nach Hubraum, sondern daneben vor allem auch nach dem Ausstoß des schädlichen Kohlendioxids (CO2) berechnet. Die Kfz-Steuer soll künftig ganz dem Bund zustehen. Im Gegenzug sichert der Bund den Ländern einen Ausgleich von jährlich 8,9 Milliarden Euro zu.

INVESTITIONSPAKT: Rund 17,3 Milliarden Euro stehen für zwei Jahre für Investitionen in Schulen, Hochschulen, Krankenhäusern, Städtebau, für Straßen und Schienen und die ländliche Infrastruktur zur Verfügung. Der Bund unterstützt zusätzliche Investitionen der Kommunen und der Länder mit 10 Milliarden und stellt 4 Milliarden Euro an zusätzlichen Bundesinvestitionen bereit.

FORSCHUNG: Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) wird um 900 Millionen Euro aufgestockt, für die Erforschung neuer Antriebstechnologien werden 500 Millionen Euro bereitgestellt.

ARBEIT: Zur Förderung von Kurzarbeit übernimmt die Bundesagentur für Arbeit (BA) bis 2010 die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber - zur Hälfte oder bei Qualifizierung ganz. Die BA übernimmt die Finanzierung bei neu geförderten Umschulungen zu Alten- und Krankenpflegern. Zur Qualifizierungs-Förderung werden zusätzlich 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Für die Wiedereinstellung von Leiharbeitern gibt es Qualifizierungs-Zuschüsse.

SCHUTZSCHIRM: Um die Kreditversorgung der Wirtschaft zu sichern, wird ein Bürgschaftsvolumen von 100 Milliarden Euro bereitstehen.

TILGUNGSFONDS: Es wird ein Sondervermögen geschaffen, in das ein Teil der Ausgaben des Bundes für das Konjunkturpaket II ausgegliedert wird. Es wird über neue Kredite finanziert und umfasst einschließlich Zinsen bis zu 21 Milliarden Euro. Die Kredite werden mit einem Teil des Bundesbank-Gewinn getilgt. Es könnten später bei besserer Konjunktur auch Steuermehreinnahmen zur Tilgung genutzt werden.