Hypo Real Estate Hypo Real Estate: Verstaatlichung rechtens
MÜNCHEN/MZ. - Frühere Aktionäre derHypo Real Estate (HRE) sind mit dem Versuch,sich in die Bank als Miteigner zurückzuklagen,vor dem Landgericht München gescheitert. DasHerausdrängen der Altaktionäre durch den Bundverstoße weder gegen das Grundgesetz nochgegen europäische Aktienrechte, urteilte RichterHelmut Krenek. Es liege insbesondere keineEnteignung vor. Die Abfindung der HRE-Aktionäre,zu denen auch der US-Investor JC Flowers zählt,sei verhältnismäßig gewesen, um eine Zuspitzungder Finanzkrise zu verhindern.
Kläger prüfen Berufung
Die Kläger prüfen nun die 115-seitigeBegründung des Urteils und entscheiden dann,ob sie in Berufung gehen, sagte ein Flowers-Sprecher.Nächste Instanz wäre das Oberlandesgericht.Auch Daniela Bergdolt von der Deutschen Schutzvereinigungfür Wertpapierbesitz, die als Anwältin aufder Klägerseite am Verfahren teilgenommenhatte, zeigte sich von der Entscheidung enttäuscht.Sie sei weiterhin der Meinung, dass der Squeeze-Outnicht rechtmäßig und unverhältnismäßig gewesensei. Ob man Berufung beim Oberlandesgerichteinlegen werde, müsse sie zunächst mit ihrenMandanten besprechen, sagte Bergdolt. Sieneige aber dazu.
Weitere Verfahren anhängig
Die unterlegenen Aktionäre haben vom Bund,der die Skandalbank dann vollständig übernommenund damit gerettet hat, eine Abfindung von1,30 Euro je HRE-Aktie erhalten. Nicht betroffenvom jetzigen Urteil in erster Instanz sindandere Klagestränge rund um die HRE. Hierwollen zum einen Aktiönäre von der jetzigenStaatsbank Schadenersatz in Höhe von insgesamtgut 900 Millionen Euro erstreiten. Zum anderenklagen gefeuerte HRE-Manager wie der ehemaligeBankchef Georg Funke auf Gehaltsfortzahlung.
Als wahrscheinlich gilt auch, dass sich Bankerstrafrechtlich vor Gericht verantworten müssen.Die Schadenersatzprozesse werden voraussichtlichim zweiten Halbjahr 2011 in ihr entscheidendesStadium gehen.