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Hintergrund: Stichtagsregelung im Stammzellengesetz

11.04.2008, 06:09

Hamburg/dpa. - Forschung mit embryonalen Stammzellen vom Menschen ist in Deutschland nur unter strengen Auflagen erlaubt. Die Produktion dieser Stammzellen für die Forschung ist in Deutschland verboten.

Aus dem Ausland dürfen sie nach einem 2002 vom Bundestag parteiübergreifend verabschiedeten Gesetz nur dann importiert und verwendet werden, wenn sie im Herkunftsland vor dem Stichtag 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Sie müssen dort zudem in Laboren in Kulturen gelagert oder eingefroren worden sein. Aus diesen Zellen kann kein Embryo mehr entstehen. Wissenschaftler kritisieren, diese älteren Zellen seien nur noch eingeschränkt nutzbar.