Hintergrund: SPD-Bundesschiedskommission
Berlin/dpa. - Für den Ausschluss von Parteimitgliedern errichtet das Parteiengesetz hohe Hürden. Das Ausschlussverfahren ist die schärfste Sanktion gegen Mitglieder einer Partei und in Deutschland ein äußerst seltener Vorgang.
Die entsprechenden Regelungen sind in den Organisationsstatuten der Parteien verankert. Jede Partei hat für solche Verfahren interne Schiedsgerichte, die nicht öffentlich tagen.
Ein Parteiausschlussverfahren ist laut Paragraf 35 des SPD-Statuts gegen Mitglieder einzuleiten, die sich vorsätzlich «eines groben Verstoßes gegen Grundsätze der Partei schuldig» machen und wenn dadurch schwerer Schaden für die Partei entsteht. Nach Paragraf 34 gibt es Schiedskommissionen bei den Unterbezirken, den Bezirken und beim Parteivorstand. Ihre Mitglieder werden von Parteitagen gewählt.
Die Schiedskommissionen bestehen aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und vier weiteren Mitgliedern. Die Entscheidungen treffen der Vorsitzende und die beiden Stellvertreter. Die Bundesschiedskommission entscheidet über einen Parteiausschluss - auch ohne mündliche Verhandlung - als letzte Berufungsinstanz. Nach Paragraf 5 der Schiedsordnung ist ein solcher Beschluss nicht mehr anfechtbar.
Der SPD-Bundesschiedskommission gehören derzeit an: Als Vorsitzende die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg- Vorpommern, Hannelore Kohl (59). Als Stellvertreter der Bundesgeschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Werner Ballhausen (60) und der Präsident des Oberlandesgerichts und des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes, Roland Rixecker (57).
Die vier Beisitzer sind: Die frühere nordrhein-westfälische Ministerin Ilse Brusis (71), der Referatsleiter im NRW- Wissenschaftsministerium, Johannes Risse (57), der Richter am Oberverwaltungsgericht Thüringen, Thomas Notzke (44), sowie die Ministerialdirigentin im Stuttgarter Wirtschaftsministerium, Kristin Keßler (55).