Hintergrund: Reisepass mit Fingerabdrücken
Berlin/dpa. - Der kleine Finger reicht nicht. Wer ab 1. November einen neuen Reisepass beantragt, muss in der Regel die Abdrücke seiner beiden Zeigefinger bei den Passämtern elektronisch erfassen lassen. Stempelfarbe wird dazu nicht gebraucht. Wenn nötig, können auch andere Finger genommen werden.
Die kleinen Finger werden nie herangezogen, weil sie zu wenige Merkmale enthalten. Sind aus irgendwelchen Gründen keine Fingerabdrücke möglich, erhält der Bürger dennoch ein gültiges Reisedokument. Ein ePass wird für Erwachsene und für Jugendliche ab 12 Jahren ausgestellt.
Die Fingerabdrücke werden wie das Bild auf einem Chip gespeichert, der im Passdeckel untergebracht ist. Ein frontal aufgenommenes digitales Foto mit neutralem Gesichtsausdruck ist seit dem 1. November 2005 vorgeschrieben.
Nach Angaben von Experten des Bundesinnenministeriums und der Herstellerfirmen ist der neue ePass mit hohen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Der Chip sei immun gegen Attacken von außen. Auch ein unberechtigtes Auslesen der Daten soll nicht möglich sein. Mit der Einführung des neuen ePasses müssen sich Eltern umstellen. Nach dem Grundsatz «eine Person, ein Dokument» können Kinder nicht mehr in den Pässen der Eltern eingetragen werden. Für Kinder unter 12 Jahren kann auf Wunsch der Eltern ein ePass ausgestellt werden, wobei bei Kleinkindern unter 6 Jahren keine Fingerabdrücke genommen werden.