Hintergrund Hintergrund: Papst kann Aufhebung der Exkommunikation nicht zurücknehmen
Münster/dpa. - Papst Benedikt XVI. kann die Aufhebung derExkommunikation gegen den Traditionalisten-Bischof undHolocaustleugner Richard Williamson nicht zurücknehmen. Daskatholische Kirchenrecht würde eine neue Straftat Williamsons alsVoraussetzung verlangen, erläuterte der Münsteraner KirchenrechtlerProf. Klaus Lüdicke am Mittwoch. Die Leugnung des Holocaust sei dasLeugnen einer historischen Tatsache, aber keine Frage deskatholischen Glaubens. Insofern könne Williamson, selbst wenn er diejetzt vom Vatikan geforderte Entschuldigung seines Leugnens dermillionenfachen Ermordung der Juden durch die Nazis nicht liefere,nicht erneut exkommuniziert werden.
Seit dem Inkrafttreten des 1983 überarbeiteten Codex deskanonischen Rechts (CIC) hat es nach Angaben des Kirchenrechtlersseines Wissens keine Aufhebung einer Exkommunikation lebenderPersonen gegeben. Insofern ist der Fall der vier Traditionalisten-Bischöfe, deren Exkommunikation vom 1. Juli 1988 zurückgenommenwurde, in der Gegenwart ein Einzelfall.
Das Kirchenrecht bietet aber ausdrücklich die Möglichkeit zumStraferlass (remissio), also zur Aufhebung solcher Strafen. DieVoraussetzung hierfür ist im CIC in Can. 1347 § 2 genannt: «...wenner (dpa: der Täter) die Straftat wirklich bereut hat und er außerdemeine angemessene Wiedergutmachung der Schäden und eine Behebung desÄrgernisses geleistet oder ernsthaft versprochen hat». In einemsolchen Fall hat der Täter gemäß Kirchenrecht sogar einenRechtsanspruch auf Aufhebung der Exkommunikation, also die Rückkehrin die Gemeinschaft der Gläubigen.
Nach Auffassung von Lüdicke haben die vom Papst teil-rehabilitierten Traditionalisten-Bischöfe aber bisher nicht dieentsprechende Reue gezeigt. In ihrem Schreiben an den Vatikan vom 15.Dezember hätten sie sich zu ihren illegalen Bischofsweihen nichtgeäußert, betont Lüdicke. «Was der Papst tut, ist Vorleistung.» Esgehe wohl darum, dass man mit den jetzt Teil-Rehabilitierten weiterim Gespräch für eine volle Eingliederung in die Kirche sein könne,was mit Exkommunizierten schwierig wäre. Lüdicke betonte, dass dievier Traditionalisten-Bischöfe bisher lediglich wieder in dieGlaubensgemeinschaft aufgenommen worden seien. Zur Gemeinschaft derkatholischen Bischöfe gehören sie aber bislang nicht, und sie habenauch kein Amt in der Kirche und könnten auch an keinem Konzilteilnehmen.
Anlass für die Exkommunikation waren die vier illegalen, aberformal gültigen Bischofsweihen durch Erzbischof Marcel Lefebvre, denBegründer der Traditionalisten. Die Exkommunikation ist in solchenFällen eine sogenannte Tatstrafe, das heißt, dass durch das Tun sichdie Handelnden selber aus der Gemeinschaft der Gläubigen ausschließenund der Vatikan dies feststellt. Eine solche Tatstrafe kann alleinder Apostolische Stuhl wieder aufheben. Andere Tatstrafen, die zurExkommunikation führen, können bei entsprechender Reue der Täter vomjeweiligen Ortsbischof erlassen werden.