Hintergrund Hintergrund: Länderfinanzausgleich
Berlin/dpa. - Das Gesamtsystem ist außerordentlich kompliziert. Es besteht im Wesentlichen aus einem «horizontalen» Finanzausgleich zwischen den Bundesländern und einem «vertikalen» Ausgleich mit Zahlungen des Bundes an Länder.
Beim Länderfinanzausgleich im engeren Sinne fließt Geld von den finanzstarken an die finanzschwachen Länder. 2005 trat eine Neuregelung in Kraft. Dabei wurde unter anderem ein Prämienmodell vereinbart, demzufolge überdurchschnittliche Steigerungen des Steueraufkommens aus dem Ausgleichssystem herausgenommen werden und damit vollständig beim jeweiligen Land bleiben.
Kleine und finanzschwache Bundesländer erhalten zudem so genannte Bundesergänzungszuweisungen aus dem Bundeshaushalt. Außerdem gibt es Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ), unter anderem für die östlichen Bundesländer wegen teilungsbedingter Lasten.
Bis 2004 erhielten außerdem Bremen und das Saarland Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen zur Haushaltssanierung, die sie 1992 eingeklagt hatten, um ihre extreme Haushaltsnotlage zu beheben. Beide Länder wollen mit einer weiteren Klage die Fortführung der Zahlungen erzwingen.