Hintergrund: Hessen hat immer eine Regierung
Wiesbaden/dpa. - Das Land Hessen hat immer eine Regierung, auch wenn die alte zurückgetreten und keine neue gewählt ist. Die Landesverfassung schreibt zwar vor, dass der amtierende Regierungschef seinen Rücktritt erklären muss, wenn ein neuer Landtag zusammentritt.
Das muss auch Ministerpräsident Roland Koch am 5. April tun, wenn die neue Legislaturperiode beginnt.
Im Anschluss an den Rücktritt formiert sich üblicherweise die neue Regierung. «Der Landtag wählt ohne Aussprache den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder», heißt es im Verfassungsartikel 100. Anschließend ernennt der Gewählte sein Kabinett, dass sich dann auch noch einer Vertrauensabstimmung stellen muss.
Wenn das alles nicht geschieht, weil es wie derzeit keine Mehrheit für einen Kandidaten gibt, bleibt die bisherige Landesregierung geschäftsführend im Amt. Dies gilt solange, bis ein neuer Ministerpräsident gewählt ist. Eine Befristung dafür gibt es nicht.