Hintergrund: Gesetz Alkohol-Verkauf an Jugendliche
Hamburg/dpa. - Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in Deutschland keinen Alkohol kaufen. Das Jugendschutzgesetz verbietet sämtlichen Verkaufsstellen die Abgabe von alkoholischen Getränken an junge Kunden.
Nach Paragraf 9 ist auch der Konsum in der Öffentlichkeit nicht erlaubt. Eine Ausnahme macht das Gesetz nur, wenn die Jugendlichen von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden.
Hochprozentige Getränke und alkoholhaltige Süßgetränke - so genannte Alkopops - dürfen nur an über 18-Jährige verkauft werden. Wenn Wirte und Einzelhändler am Alter ihrer Kunden zweifeln, müssen sie sich den Personalausweis oder Führerschein zeigen lassen. Bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz droht eine Geldbuße von bis zu 50 000 Euro.