Hintergrund Hintergrund: Fragen und Antworten zum drohenden Streik bei der Bahn
Berlin/dpa. - Einige wichtige Fragen undAntworten zu den drohenden Folgen:
Wie können sich Fahrgäste über Behinderungen informieren?
Die Bahn empfiehlt, sich vor Fahrtantritt über die aktuelle Lagezu erkundigen: Im Internet auf der Seite www.bahn.de/aktuelloder unter der kostenlosen Telefonnummer 0 8000 99 66 33. Die Lage inBerlin kann erfragt werden unter www.s-bahn-berlin.de, www.bvg.deoder telefonisch unter 29 74 3333 sowie 25 41 41 41.
Was kann die Bahn gegen einen Streik der GDL unternehmen?
Die Konzernspitze will versuchen, Sonderdienstpläne aufzustellensowie interne und externe Mitarbeiter zu rekrutieren, um zusätzlichesFahrpersonal zu bekommen.
Müssen Arbeitnehmer trotz des Streiks pünktlich zur Arbeit kommen?
Arbeitnehmer sind verpflichtet, rechtzeitig am Arbeitsplatz zuerscheinen. Wer zu spät oder gar nicht kommt, riskiert laut demDeutschen Anwaltverein in Berlin eine Abmahnung. Arbeitnehmer müssenselbst dafür sorgen, rechtzeitig anzukommen, etwa mit dem Auto fahrenoder früher aufbrechen. Nach dem Grundsatz «Ohne Arbeit kein Geld»gibt es bei Verspätung für die verpasste Arbeitszeit keinen Lohn.
Gilt das auch für Schülerinnen und Schüler?
Bereits zum GEW-Warnstreik am vergangenen Donnerstag hatteSchulsenator Jürgen Zöllner (SPD) auf die generelle Schulpflichthingewiesen. Dies gilt auch für die Folgen von Streiks bei der BVGoder der S-Bahn. Gleichzeitig hat die Schulverwaltung erklärt, dieLehrkräfte sollten Verspätungen der Schüler berücksichtigen, «ohnedas die Verspätung zu Konsequenzen führt». Außerdem seien die Elternaufgerufen, «eigenverantwortlich zu entscheiden, welche Belastungenihren Kindern etwa bei sehr langen Wegen von und zur Schule zuzumutensind». Wenn Schüler dem Unterricht ganz fern bleiben, müsse diesschriftlich begründet werden.
Darf man während des Streiks auf den Busspuren fahren?
Auch wenn die Busse der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) währenddes Streiks nicht fahren - Parken auf den Busspuren ist nach wie voreine Ordnungswidrigkeit. Schon das Fahren auf einer Busspur kann lautPolizei mit einem Bußgeld von 15 Euro bestraft werden. Wer einTaxi durch Parken auf der Busspur blockiert, muss mit einem Bußgeldvon 35 Euro rechnen. Das Freihalten der Busspuren ist auch wichtig,damit Krankenwagen und Polizeifahrzeuge schnell zu ihren Einsätzenkommen.
Gibt es bei Streik den Preis für die Bahnfahrkarte zurück?
Wer in einem von Streik betroffenen Zug sitzt, kann nicht auf eineEntschädigung für große Verspätungen pochen. Die Bahn haftet nur,wenn sie die Gründe einer Verzögerung selbst zu vertreten hat. Werseine Fahrt gar nicht erst antritt, kann das Ticket aber kostenlosumtauschen oder bekommt sein Geld zurück. Frühbuchersparpreise mitfester Zugbindung gelten ausnahmsweise auch für spätere Züge.
Haben Berliner Zeitkarteninhaber Anspruch auf Fahrpreiserstattung?
Nach Angaben der BVG können ungenutzte beziehungsweise nurteilweise benutzte Zeitkarten in besonderen oder nicht vorhersehbarenFällen erstattet werden. Dafür müssen die Karten im Original undunter Angabe einer Kontoverbindung an die BVG geschickt werden (BVG,VM-V-Erstattungsstelle (43332), 10773 Berlin) - wobei an die BVG nurZeitkarten zurückgegeben werden können, die auch bei ihr gekauftwurden. Zeitkarten, die bei anderen Unternehmen erworben wurden,müssen dort zur Erstattung vorgelegt werden. Achtung: Erstattungenwerden erst von dem Tag an berechnet, an dem die Zeitkartezurückgegeben wurde. Eine rückwirkende Erstattung gibt es nicht.
Gilt das auch für andere Fahrausweise?
Während des Streiks besteht laut BVG zudem die Möglichkeit,ungenutzte beziehungsweise teilweise benutzte BVG-Fahrausweise beider S-Bahn Berlin GmbH, in deren Verkaufsstellen S Potsdamer Platzsowie S Nordbahnhof abzugeben. Dort gibt es entsprechende Formulare.