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Hintergrund Hintergrund: Flächentarifvertrag

28.06.2003, 15:12

Hamburg/dpa. - Der Flächentarifvertrag stellt gleiche Rahmenbedingungen für die Beschäftigten einer Branche in einer abgegrenzten Region her. Er sieht Mindestregelungen für Arbeits- und Urlaubszeiten, Löhne und Gehälter sowie die Eingruppierung vor und bringt so die Arbeitskosten auf ein ähnliches Niveau. Der Flächentarifvertrag wird von den Tarifparteien - Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden - ausgehandelt.

Die Arbeitgeber bemängelten im ostdeutschen Tarifkonflikt, dass der Flächentarifvertrag keine Rücksicht auf die Ertragskraft der einzelnen Unternehmen nimmt. Sie streben deshalb häufig Haustarifverträge an. Jedes zweite deutsche Unternehmen verhandelt sogar direkt mit den Beschäftigten.

Im 19. Jahrhundert erstritten die deutschen Gewerkschaften den Flächentarifvertrag gegen den Willen der Arbeitgeber. Die Arbeitnehmervertreter wollten damit verhindern, dass sich Kollegen gegenseitig unterbieten. Vollends zum Durchbruch kam das Tarifvertragssystem nach dem Ersten Weltkrieg mit der 1918 erlassenen Verordnung über Tarifverträge. Sie enthält die wesentlichen Elemente von Tarifverträgen, die heute noch Bestandteil des Tarifrechts sind.

In Westdeutschland arbeiteten nach Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft im Jahr 2000 fast 63 Prozent der Arbeitnehmer in Betrieben, die einem Flächentarifvertrag unterlagen, weitere 7,3 Prozent in Unternehmen mit Firmentarifverträgen. Im Osten waren 55,4 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben tätig, davon 45,5 Prozent mit einem Flächentarif und 10 Prozent mit Firmentarif.