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Hintergrund: Die beim Gipfel umstrittenen Posten

19.11.2009, 17:33

Brüssel/dpa. - Die Besetzung von zwei Positionen ist beim EU-Sondergipfel umstritten. Es geht um den mit dem «Lissabon-Vertrag» geschaffenen ständigen EU-Ratspräsidenten und den EU-«Außenminister», der mehr Befugnisse bekommt.

Außerdem gehört zum Personalpaket ein intern wichtiger, öffentlich aber kaum wahrzunehmender Posten, der des Generalsekretärs des Rates.

Der «Präsident des Europäischen Rates» wird für zweieinhalb Jahre gewählt. Er soll die Arbeit des Europäischen Rates - das sind die Gipfelkonferenzen der Staats- und Regierungschefs - vorbereiten und leiten. Er wird die EU auch in Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik international vertreten. Der Ratspräsident kann einmal wiedergewählt werden. Da die Aufgaben und Rechte des Ratspräsidenten bisher nicht detailliert festgelegt sind, kommt nach Ansicht von EU-Diplomaten der Amtsführung des ersten Ratspräsidenten besondere Bedeutung zu.

Unabhängig vom neuen ständigen Ratspräsidenten gibt es auch weiterhin eine alle sechs Monate zwischen den Mitgliedstaaten rotierende Präsidentschaft der normalen Ministerräte.

Der «Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik» wird im EU-Sprachgebrauch als «Außenminister» bezeichnet, obwohl er diesen Titel nicht offiziell führen darf. Im Gegensatz zum bisherigen «Hohen Vertreter» Javier Solana hat der Nachfolger mehr Macht. Er ist Vizepräsident der EU-Kommission und wird auch die Beratungen der EU- Außenminister leiten. Der «Außenminister» kann sich erstmals auf einen neuen «Europäischen Auswärtigen Dienst» stützen.

Über beide Positionen muss laut Lissabon-Vertrag mit qualifizierter Mehrheit entschieden werden. Üblicherweise bemühen sich die Staats- und Regierungschefs jedoch so lange wie möglich um Einmütigkeit, um Kampfabstimmungen zu vermeiden. Bei einer Abstimmung würde nach dem System der «gewichteten» Stimmen verfahren, das später abgeschafft wird. Nötig für die Besetzung der beiden Spitzenposten ist eine qualifizierte Mehrheit. Sie liegt bei 255 von 345 Stimmen, die aus mindestens zwei Dritteln der Mitgliedstaaten kommen müssen. Deutschland hat ebenso wie Frankreich, Italien und Großbritannien jeweils 29 Stimmen.