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Hintergrund Hintergrund: Das Kampfhundegesetz - Was ändert sich für die Hundehalter?

11.12.2008, 14:58
Bei dem geplanten Wesenstest und einem Maulkorb- und Leinenzwang für die vier sogenannten Kampfhunderassen - Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier (im Bild), Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier - soll es bleiben. (Foto: ddp)
Bei dem geplanten Wesenstest und einem Maulkorb- und Leinenzwang für die vier sogenannten Kampfhunderassen - Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier (im Bild), Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier - soll es bleiben. (Foto: ddp) ddp

Magdeburg/dpa. - Mit dem Kampfhundegesetz kommen aufHundehalter in Sachsen-Anhalts zahlreiche Neuerungen zu. Fragen undAntworten:

Müssen alle Hunde mit einem elektronisch lesbaren Chipgekennzeichnet, in einem Register erfasst und mit einerHaftpflichtversicherung ausgestattet werden?

Nein. Die Regelung gilt für alle Hunde, die vom 1. März 2009 angeboren werden. Eine Ausnahme bilden allerdings Hunde der alsgefährlich eingestuften Rassen Pitbull-Terrier, AmericanStaffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier undBullterrier. Hier gilt - vom 1. März an - auch für alle frühergeborenen Tiere die Erfassungs- und Versicherungspflicht.

Welche Fristen gelten?

Spätestens drei Monate nach der Geburt des Tieres muss derHundehalter eine Haftpflichtversicherung abschließen, für dieEinsetzung eines Chips beim Tierarzt hat er sechs Monate Zeit.

Für welche Hunde gilt Maulkorb- und Leinenzwang sowie die Pflicht,einen Wesenstest zu absolvieren?

Dies gilt für alle Hunde der vier als gefährlich eingestuftenRassen sowie für Hunde anderer Rassen, die schon einmal aufgrundbesonderer Aggressivität aufgefallen sind oder zugebissen haben. BeiHunden, die bei dem Wesenstest ihre Ungefährlichkeit nachweisen, sollder Maulkorb- und Leinenzwang entfallen. Der Test muss innerhalb vonsechs Monaten nach Beginn der Haltung erfolgen.

Gelten diese Regelungen auch für Blinden- und Begleithunde?

Nein. Solche Hunde müssen auch dann keinen Wesenstest absolvieren,wenn sie einer der vier als gefährlich eingestuften Rassen angehören.Aufgrund ihrer besonderen Ausbildung gelten sie als friedliche Tiere.

Kann jeder einen als gefährlich eingestuften Hund halten?

Nein. Halter müssen ihre Sachkunde in einer Prüfung und ihreZuverlässigkeit mit einem polizeilichen Führungszeugnis nachweisen.Verurteilte Straftäter dürfen in der Regel keine Kampfhunde halten.

Welche Behörde ist für die Umsetzung des Gesetzes zuständig?

Die Kommunen, in der Regel die Ordnungsämter.