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Hintergrund: Bankenaufsicht in Deutschland

22.09.2008, 10:42

Frankfurt/Main/dpa. - Die Bankenaufsicht in Deutschland teilen sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin/Bonn) und die Bundesbank mit Hauptsitz in Frankfurt. Ziel ist, ein stabiles Finanzsystem zu garantieren. So sollen beispielsweise allzu riskante Geschäfte verhindert werden.

Rechtliche Grundlage für die Beaufsichtigung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen ist in erster Linie das Gesetz über das Kreditwesen (KWG), das es seit 1962 gibt. Das KWG gibt Banken Regeln vor, die sie bei ihrer Gründung und beim Betreiben ihrer Geschäfte zu beachten haben. Die BaFin übernimmt die Verantwortung für alle hoheitlichen Maßnahmen wie etwa Genehmigung und Schließung von Banken. Die Bundesbank ist für die laufende Überwachung zuständig: Sie wertet etwa Berichte aus, die von den Banken regelmäßig eingereicht werden müssen und prüft, ob die Institute genügend Eigenkapital haben und ihre Risiken angemessen steuern. Die Notenbank führt zudem Aufsichtsgespräche mit den Managern der Banken.

Im KWG ist auch geregelt, was BaFin und Bundesbank unternehmen dürfen, um Pleiten von Banken zu verhindern. Wird das Geld bei einem Institut knapp, können die Behörden der Bank verbieten, Gewinne auszuschütten und Kredite zu gewähren. Außerdem kann das Management der betroffenen Bank angewiesen werden, «Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken» zu ergreifen. Steht eine Bank trotzdem vor der Pleite, werden die Gelder eingefroren («Veräußerungs- und Zahlungsverbot»), um Gläubiger zu schützen. Drohen durch die Schieflage einer Bank «schwerwiegende Gefahren für die Gesamtwirtschaft», kann ein Institut vorübergehend oder ganz geschlossen werden.