Gesundheit Gesundheit: Chance für deutsche Klage gegen Tabakwerbeverbot schwindet
Luxemburg/Brüssel/dpa. - Falls der EuGH dieser Linie folgt, muss auch Deutschland künftig Zigarettenwerbung in Zeitungen und Zeitschriften, Rundfunk und Internet verbieten. Die Gutachten des Generalanwalts sind für die Richter nicht bindend, geben aber oft die Richtung ihres Urteils vor.
In ihrer Klage hatte die frühere rot-grüne Bundesregierung geltend gemacht, die EU habe die falsche Rechtsgrundlage für ihre Richtlinie gewählt: Mit dem Binnenmarkt habe die Tabakwerbung wenig zu tun. Generalanwalt Léger widersprach dieser Auffassung nach eingehender Prüfung des Falls. Die unterschiedlichen nationalen Regelungen zu Beschränkung oder Verbot von Zigarettenreklame behindern seiner Ansicht nach nicht nur den freien Warenverkehr in der Gemeinschaft, sondern auch den freien Dienstleistungsverkehr. Die EU-weite Angleichung der Vorschriften wirke dem entgegen.
Ohne die EU-Richtlinie drohte nach Ansicht des Luxemburger Top- Juristen die Gefahr, dass nationale Vorschriften die Verbreitung von Rundfunksendungen und elektronische Mitteilungen mit solchen Werbebotschaften bremsen. Die EU-Regelung sehe vor, dass die 25 EU- Staaten den freien Verkehr von Waren, die mit den Vorschriften in Einklang stehen, nicht verbieten oder einschränken dürfen. Die Mitgliedstaaten dürften auch keine strengeren Regeln für Tabak- Reklame und -Sponsoring erlassen. Das Urteil des EuGH wird in einigen Monaten erwartet. (Rechtssache C-380/03)